Woher kommt die Polarisierung in der Debatte über Zuwanderung? Zwei Schritte zur Versachlichung

Adam Ayaita, Juni 2017; letzte Aktualisierung im Mai 2021

Spätestens seit dem Zustrom vieler Geflüchteter und irregulärer Migrant*innen seit dem Jahr 2015 genügt ein einfacher Blick in die bekannten Online-Magazine, um festzustellen: Es gibt eine erhebliche Polarisierung, eine Spaltung der Gesellschaft, in Bezug auf das Thema Zuwanderung. Menschen, die eine kritische oder einfach skeptische Haltung zum Thema Zuwanderung haben, werden mitunter als extreme Rechte, Rassisten oder Nazis beschimpft, vor allem wenn sie ihre Kritik in einfacher und weniger vornehmer Form vorbringen. Andere, die sich für zugezogene Menschen einsetzen, die teilweise in Not sind, werden mitunter als verrückt, ihre Einstellung als „grün-links-verseucht“ bezeichnet, im realen Leben werden einige bedroht oder angegriffen.

Weshalb ist die Polarisierung seit 2015, vor allem im Jahr 2016, anscheinend geradezu explodiert? Gewiss, es gab im Zusammenhang mit dem Krieg in Syrien eine erhebliche Zuwanderungswelle, der sich andere irreguläre Migrant*innen angeschlossen haben, und es gab negative Ereignisse, die mit der spezifischen kulturellen Prägung vieler Zugewanderter in Zusammenhang gebracht wurden – am stärksten prägte sich der Fall der Silvesternacht von 2015 auf 2016 in Köln ins kollektive Gedächtnis ein. Doch gleichzeitig gibt es landes- und weltweit eine Reihe anderer wichtiger Themen, und die meisten Menschen sind persönlich kaum von dem Zustrom betroffen. Daher stellt sich die Frage, weshalb sich die meistgelesenen und meistkommentierten Artikel über einen langen Zeitraum offenbar fast ausschließlich mit dem Thema Zuwanderung beschäftigten.

Eine plausible Begründung ist, dass lange Zeit etwas rumorte, das nicht so klar debattiert wurde. Es gab keine hinreichende politische oder gesellschaftliche Debatte darüber, wie Deutschland seine Zuwanderungspolitik gestalten möchte. Auf Grund der spezifischen deutschen Geschichte mit den Schrecken des Nationalsozialismus gab es große Hemmungen, offen über das Thema Zuwanderung zu sprechen. Denn offen über Zuwanderung zu sprechen, bedeutet auch, über Herausforderungen, Probleme und mögliche Grenzen zu sprechen. Davor hatten viele Politiker*innen und Journalist*innen offenbar Angst, weil sie dachten, Migrationskritik könnte als Rechtsextremismus ausgelegt werden oder tatsächlich wieder verstärkt Rechtsextremismus zum Vorschein bringen.

Mit dem Mangel an offenen Debatten über das Thema Zuwanderung ist letztlich eher Schlechtes erreicht worden: Viele zuwanderungskritische Stimmen haben sich im Hintergrund aufgestaut, sind gegenüber Journalist*innen und Politiker*innen immer skeptischer geworden, weil sie spürten, dass ihre Anliegen nicht wirklich aufgegriffen werden. Diese Skepsis ist im Jahr 2016 letztlich explodiert und an die Oberfläche gekommen, mit vielen Übertreibungen und Verzerrungen, aber auch übertriebenen und unangemessenen Anschuldigungen von der Gegenseite. Schließlich kam es zu nachhaltigen Verwerfungen.

Wenn diese Polarisierung überwunden und in Zukunft verhindert werden soll, dann muss vor allem eines gelingen: eine offene Debatte über Zuwanderung in Politik und Gesellschaft, an der sich Menschen mit verschiedenen Positionen sinnvoll beteiligen können. Die Debatte muss sachlich sein, um Politik und Gesellschaft nachhaltig zu bereichern.

Herausforderungen und Probleme mit der Zuwanderung sollten offen angesprochen werden

In diesem Artikel sollen hierfür zwei Schritte vorgeschlagen werden. Erstens sollte die Tendenz aufhören, Menschen, die sich um ihre Heimat sorgen und die skeptische oder kritische Punkte vorbringen, als rechtspopulistisch, rechtsextrem, xenophob, Nazis oder Rassisten zu bezeichnen. Jeder Mensch hat das gute Recht, sich um seine Heimat zu sorgen und sich kritisch gegenüber Entwicklungen zu äußern, die mit Problemen verbunden sein können.

Es gibt kein festgeschriebenes politisches Gebot, dass Zuwanderung immer etwas Gutes wäre oder dass die Reaktion darauf, dass manche Menschen in schlechteren Bedingungen aufwachsen, immer in der Zuwanderung zu uns liegen müsste. Zuwanderung ist eine politische Gestaltungsaufgabe und muss deshalb in einem politischen und gesellschaftlichen Diskurs sachlich und ergebnisoffen besprochen werden. Wer Zuwanderung gegenüber skeptisch ist, ist nicht automatisch ein Nazi oder ein extremer Rechter, sondern vertritt einfach eine politische Position.

Ein gewisses Maß an Zuwanderung gab es praktisch immer und wird es vermutlich immer geben. Dazu gehören Zuwanderung für Ausbildung und Studium, Zuwanderung für die Arbeit und Zuwanderung in Folge von Heirat. Diese regulären Formen der Zuwanderung (d.h. Zuwanderung mit Visum) sind in einem gewissen Umfang auch weitgehend unstrittig und werden häufig als Bereicherung wahrgenommen. Daneben wird es wohl auch immer Fälle geben, in denen Zuwanderung durch Flucht, etwa wegen politischer Verfolgung, stattfindet. Übrigens ist die Vorstellung, dass Zuwanderung grundsätzlich das Risiko von Straftaten erhöhe, nicht korrekt: Die absolute Zahl der Straftaten nimmt zwar zu, weil unter Zugewanderten immer auch ein Prozentsatz von Straffälligen ist; diese Straftaten verteilen sich jedoch auf eine größere Gruppe, da durch die Zuwanderung auch die Bevölkerungszahl zunimmt. An der Kriminalitätsrate muss sich also grundsätzlich nichts ändern.

Was auf der politischen Agenda stehen muss, ist die Frage, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Zuwanderung stattfindet. Es kann beispielsweise problematisch sein, wenn bestimmte Gruppen (junge Männer) gehäuft zuwandern, und es ist mit Sicherheit problematisch, wenn Menschen gezielt zuwandern, um Straftaten wie z.B. Diebstähle zu begehen.

Auch aus internationaler Perspektive ist es nicht selbstverständlich, dass Zuwanderung im großen Maßstab vorteilhaft ist. Zum einen können Länder durch Zuwanderung vom gegenseitigen Austausch profitieren und demographische Ungleichgewichte ausgleichen (z.B. Überschuss von Jüngeren in vielen südlichen Ländern versus Überschuss von Älteren in einigen westlichen Ländern). Und wer sich „westlichen Werten“ verbunden fühlt, kann sich hier vielleicht produktiver verwirklichen als im Herkunftsland. Andererseits schadet es letztlich den Entwicklungsländern, wenn in großer Zahl gut ausgebildete Menschen dauerhaft zu uns kommen. Im Falle der Geflüchteten und irregulär Migrierten ist zudem nicht klar, ob es moralisch geboten ist, diejenigen dauerhaft aufzunehmen, denen die Flucht hierher gelingt, oder ob das Geld nicht primär für die Ärmsten investiert werden sollte, die oftmals in ihren Ländern bleiben. Prinzipiell könnte das Geld dort auch effizienter genutzt werden als in Deutschland, wo erst noch Sprachkurse und andere Integrationsmaßnahmen bezahlt werden müssen.

Umfang und Bedingungen der Zuwanderung müssen durch politische und rechtliche Rahmenbedingungen fixiert werden. Hierbei müssen selbstverständlich auch die Argumente derer angehört werden, die eine extreme Begrenzung der Zuwanderung fordern. Diesen Argumenten kann man andere, auch moralische, Argumente entgegensetzen. Doch eine Ausgrenzung von Stimmen, die sich innerhalb des demokratisch-rechtsstaatlichen Rahmens bewegen, kann kaum sinnvoll sein.

Das auf Abstammung basierende Denken sollte überwunden werden

Ein zweiter Schritt für eine sachliche Debatte besteht darin, die Diskussion über Zuwanderung präzise zu führen und nicht diejenigen hineinzuziehen, die mit Zuwanderung gar nichts (mehr) zu tun haben. Ein Teil der politisch rechten Ansichten knüpft an rassistisches Gedankengut an und versucht Menschen auf Grund ihrer (vermeintlichen) Abstammung zu Fremden zu erklären. Doch auch Skeptiker und Kritiker der Zuwanderung müssen anerkennen, dass Zuwanderung in der Vergangenheit stattgefunden hat und daher das deutsche Volk in Bezug auf den ethnischen Hintergrund nicht homogen ist. So hat fast jeder vierte Mensch in Deutschland einen sogenannten Migrationshintergrund, ist also selbst ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren worden oder hat mindestens ein Elternteil, auf welches das zutrifft. Viele Personen mit Migrationshintergrund leben dauerhaft in Deutschland, ggf. schon ihr ganzes Leben, und sind in diesem Sinne keine Migranten mehr („Migrant“ ist eine Person, die ihren Lebensmittelpunkt verlegt, von lateinisch „migrare“ – „wegziehen“). Etwa die Hälfte der Personen mit Migrationshintergrund sind Deutsche nach dem Grundgesetz (Artikel 116). Nicht alle, aber viele dieser Menschen identifizieren sich selbstverständlich mit ihrem Land und sehen Deutschland als ihre Heimat – sie sind also rechtlich und sachlich betrachtet Teil der deutschen Bevölkerung. Dabei sei nur nebenbei bemerkt, dass vermutlich jeder Mensch in Deutschland einen entfernten Migrationshintergrund besitzt, weil der Mensch nicht von hier stammt.

Es gibt also eine real existierende bunte deutsche Bevölkerung, und das sollte auch von denen anerkannt werden, die sich eine mitunter andere Zuwanderungspolitik gewünscht hätten und dies für die Zukunft fordern. Das Grundgesetz legt aus guten Gründen fest, dass niemand wegen seiner Abstammung benachteiligt oder bevorzugt werden darf (Artikel 3, Absatz 3). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überträgt diesen Grundsatz auf private Beziehungen, etwa auf den Arbeits- und Wohnungsmarkt. Die Gleichbehandlung wird wohl in vielen Fällen, aber nicht überall beachtet. Ein selbstverständlicher Umgang gegenüber Menschen mit einem „anderen“ ethnischen Hintergrund muss in den mitunter hitzig geführten Debatten berücksichtigt werden. Nur auf dieser Grundlage kann Zuwanderungsskepsis überzeugend und seriös vorgebracht werden. Die Gesetze gelten für alle – sie müssen von jenen eingehalten werden, die Frauenrechte nicht achten wollen, und genauso von jenen, die andere Menschen allein auf Grund von deren ethnischem Hintergrund auch bei gleicher Bildung und Qualifikation vorverurteilen und benachteiligen wollen. Wer etwas anderes will, müsste dafür eine Gesetzesänderung durchsetzen. Dabei ist zu beachten, dass eine Grundgesetzänderung nur durch Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich wäre und dass Artikel 1, der die Unantastbarkeit der Würde festlegt, unveränderlich ist (siehe Artikel 79, Absatz 3). In einem Deutschland, in dem wichtige Prinzipien des Grundgesetzes nicht mehr gelten, würden viele Menschen (mich eingeschlossen) gar nicht bleiben wollen.

Migrationshintergrund ist also eine faktische Selbstverständlichkeit innerhalb der Bevölkerung, und es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, ihn pauschal zu problematisieren. Eine Mode besteht darin, Menschen mit Migrationshintergrund je nach „Herkunftsland“ einzuteilen (auch wenn sie selbst nicht einmal dorther gekommen sind). So wird eine türkische Abstammung inzwischen weniger als Problem betrachtet, während arabisch-stämmige und vor allem aus Nordafrika stammende Menschen zuletzt mit pauschalen Vorurteilen überfrachtet wurden. Dabei lebte schon in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre eine sechsstellige Zahl von Menschen aus Nordafrika in Deutschland, ein großer Teil davon als Arbeitsmigranten. Deutschland hatte sogar ein Anwerbeabkommen nicht nur mit der Türkei, sondern auch mit Maghreb-Staaten geschlossen, und auf Wunsch der Industrie wurden die Arbeiter nicht zurückgeschickt, sondern durften in Deutschland bleiben. Viele von ihnen sind zu Deutschen geworden und haben in Deutschland Familie gegründet und Kinder bekommen, die ebenfalls größtenteils Deutsche sind. Daneben gibt es z.B. studentische Migration aus dem Maghreb und Migration durch Heirat.

Problematisch ist eher eine Teilgruppe der aus Nordafrika stammenden Menschen, die mit einem niedrigen Bildungsniveau zuwandern, ohne ein Visum dafür zu besitzen, teilweise ohne authentischen Fluchtgrund und mitunter gezielt um Straftaten wie Taschendiebstähle zu begehen. Diese Problematik muss schonungslos angesprochen und konstruktiv angegangen werden. Zugleich ist es sachlich falsch, hieraus eine Schlussfolgerung auf alle Nordafrikaner oder gar auf alle Menschen mit nordafrikanischer oder arabischer Abstammung zu ziehen. (Siehe auch den Beitrag zur Nicht-EU-Wanderung nach Deutschland seit 1950.)

Eine in mancher Hinsicht ähnliche Differenzierung ist notwendig, wenn z.B. von Wohnungseinbrüchen durch Zugewanderte aus Osteuropa gesprochen wird. Auch dies ist ein gravierendes Thema, das dringend durch politische Regelungen angegangen werden muss. Doch ein Rückschluss auf alle Osteuropäer oder eine Fokussierung auf die Abstammung allein wäre sachlich unzulässig.

Nicht zuletzt ist die Zuwanderung aus dem sogenannten „muslimischen Kulturkreis“ ein häufig diskutiertes Thema. Doch weder gibt es homogene Kulturkreise, die man nach ihrer bloßen geographischen Herkunft verorten könnte (siehe den Begriff „Kulturkreis“ in der Ethnologie), noch kann man den Begriff des Muslim oder der Muslima an der Abstammung festmachen. Jeder Mensch entscheidet selbst, was sie oder er glaubt. In Deutschland ist die Freiheit des Bekenntnisses zudem im Grundgesetz verankert (Artikel 4, Absatz 1). Somit ist die Frage, ob jemand Muslim*a ist, eine individuelle Entscheidung dieser Person. (Siehe auch den Beitrag zur Zahl der Muslime in Deutschland.)

Die Zuwanderung von Kriminalität muss konsequent bekämpft werden, gegebenenfalls auch durch die Abschiebung krimineller ausländischer Staatsangehöriger ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht, soweit dies möglich ist. Bei künftiger Zuwanderung sollten vor allem das Bildungsniveau und die individuelle kulturelle Einstellung eines Menschen so weit wie möglich als Kriterien berücksichtigt werden. Völlig unabhängig davon gilt jedoch, dass Deutsche mit ausländischer oder teilweise ausländischer Abstammung natürlich und selbstverständlich als Deutsche anerkannt werden sollten, sofern sie selbst Deutschland als ihre Heimat sehen und ihr Verhalten mit den Werten des Grundgesetzes kompatibel ist.

Siehe auch: Gemeinsamer Artikel mit Johannes Mellein in Novo Argumente (2016), der sich mit den möglichen Problemen von zu viel emotionaler Empathie in der Politik auseinandersetzt.

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