Adam Ayaita, Januar 2018; letzte Aktualisierung im Juni 2021
Dieser Beitrag schlägt eine klare Differenzierung vor bei der Frage, inwieweit die bei vielen Menschen in vielen Gesellschaften festzustellende Ablehnung des Islam eine Form des Rassismus darstellt.
Islam-Ablehnung in Teilen westlicher Gesellschaften
Man sollte nicht in allen Fällen von Islamfeindlichkeit (Islamophobie) sprechen, aber dass eine Ablehnung des Islam weit verbreitet ist, kann in westlichen Gesellschaften an unzähligen Stellen gesehen, erlebt und nachgelesen werden. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang eine Studie des wissenschaftlichen Spitzenjournals Science: Aus Anlass der aktuellen Geflüchteten-Thematik wurden 18.000 Wahlberechtigte aus 15 europäischen Staaten befragt, welche Geflüchteten aus ihrer Sicht aufgenommen werden sollten (Bansak/Hainmueller/Hangartner 2016). Auch bei gleicher Qualifikation und gleichem Fluchtgrund werden muslimische Geflüchtete im Schnitt deutlich weniger akzeptiert als Agnostiker und Christen; letztere werden am häufigsten akzeptiert. Dieser „anti-Muslim bias“, wie ihn die Autoren feststellen, spielt für den Durchschnitt der Befragten eine größere Rolle als die Berufstätigkeit (arbeitslos vs. Lehrer*in) und eine größere Rolle als die Sprachkenntnisse im Aufnahmeland (unzureichend vs. fließend).
Islam-Ablehnung ist eine Erklärung für systematische Diskriminierung auf bestimmten Märkten. Aus experimentellen Studien geht hervor, dass beispielsweise ein türkisch klingender Name selbst bei deutscher Staatsbürgerschaft und deutscher Muttersprache im Durchschnitt einen erheblichen Nachteil auf dem Arbeitsmarkt darstellt (Kaas/Manger 2011). Ähnliche Ergebnisse, ermittelt u.a. von der Soziologin Emsal Cilic, gibt es für den Wohnungsmarkt.
Diese Ablehnung reicht bis weit ins Private und beschränkt sich nicht allein auf den Islam als Religion. Der Mediendienst Integration berichtet auf Grund einer experimentellen Studie von Naika Foroutan und Coskun Canan, dass mehr als jede*r vierte Befragte es unangenehm finden würde, wenn ein Muslim in die Familie heiratet – und dass 19,1% es selbst dann unangenehm finden würden, wenn ein Ibrahim in die Familie einheiratet, wenn Ibrahim ein Christ ist. Es geht also nicht allein um die Konfession. Es gibt Hinweise darauf, dass die Islam-Ablehnung in einigen anderen Ländern, beispielsweise in den USA, noch stärker ausgeprägt ist.
Ist die Islam-Ablehnung eine Form des Rassismus?
Von einigen (zumeist politisch links stehenden) Bürger*innen wird in diesem Zusammenhang häufig von Rassismus gesprochen. Andere lehnen diese Charakterisierung ab und warnen vor einem vorschnellen, inflationären Gebrauch des Rassismus-Begriffs. In diesem Beitrag soll es um die Frage gehen, ob es sich bei der Islam-Ablehnung tatsächlich um eine Form des Rassismus handelt. Um diese Frage zu beantworten, muss definiert werden, was unter „Rassismus“ verstanden wird und was genau unter „Islam-Ablehnung“ (speziell unter dem Begriff „Islam“) verstanden wird. Andernfalls führt die Debatte ins Leere, Menschen reden aneinander vorbei.
Rassismus
In Anlehnung an das Grundgesetz spreche ich hier von Rassismus, wenn Menschen auf Grund von Merkmalen, die eine bestimmte Abstammung vermuten lassen, abgewertet oder benachteiligt werden. Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland verbietet solche Diskriminierungen mit den folgenden Worten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind derartige Diskriminierungen auch im Privatrecht – d.h. in der Interaktion zwischen privaten Akteuren – unzulässig.
Um sauber diskutieren zu können, ist es wohl zweckmäßig, den Begriff Rassismus von anderen Formen der Diskriminierung zu unterscheiden. Wer Menschen auf Grund ihrer Religion bzw. ihres Bekenntnisses diskriminiert, der oder die diskriminiert zwar auch – und handelt gegen die Werte des GG und gegen das AGG – aber diese Diskriminierung erfolgt nicht zwangsläufig auf Grund der (tatsächlichen oder zugeschriebenen) Abstammung. Denn wer z.B. speziell und konsequent Muslim*innen diskriminiert, der diskriminiert auch weiße Muslime mit deutschen Wurzeln und diskriminiert schwarze Nicht-Muslime ohne deutsche Wurzeln nicht; somit geht es hier nicht direkt um die Abstammung. Ich würde daher in diesem Zusammenhang prinzipiell nicht von Rassismus sprechen. Auch wer Menschen auf Grund ihrer Nationalität diskriminiert, z.B. das Kindergeld nicht mehr an ausländische Staatsangehörige auszahlen will, ist zwar offenbar Nationalist, aber nicht zwangsläufig Rassist. Denn so jemand könnte einer weißen Person mit deutschen Wurzeln, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das Kindergeld verweigern, während ein schwarzer Deutscher ohne deutsche Wurzeln das Kindergeld erhalten würde.
Beispiele für Rassismus sind dagegen die Benachteiligung von schwarzen Amerikanern auf Grund ihrer Hautfarbe in den USA und die Benachteiligung von Menschen auf Grund eines (anscheinenden) familiären Migrationshintergrunds in Deutschland.
Islam-Ablehnung, Islam und Rassismus
Wie verhält sich nun die Islam-Ablehnung zum Rassismus? Ob die Islam-Ablehnung eine Form des Rassismus ist, hängt davon ab, was genau abgelehnt wird. Es gibt (mindestens) zwei verschiedene Formen der Islam-Ablehnung, von denen eine nicht rassistisch und die andere rassistisch ist.
Manche Menschen lehnen den Islam als Religion, Weltanschauung und Wertesystem ab. Zwar halte ich eine solche pauschale Ablehnung für problematisch und auch nicht für klug (denn es gibt viele verschiedene Auslegungen des Islam und des Koran, selbst wenn der Koran als das Wort Gottes angesehen wird, und entscheidend ist nach meiner Auffassung das individuelle Verhalten, das ein Gläubiger oder Nicht-Gläubiger an den Tag legt). Aber diese Islam-Ablehnung ist dennoch kein Rassismus. Denn sie bezieht sich nicht auf die (zugeschriebene) Abstammung einer Person, sondern auf ihren Glauben und ihre (mutmaßlichen) Ansichten. Der ethische Unterschied besteht darin, dass die Abstammung ein unveränderliches Merkmal ist, während das religiöse Bekenntnis zumindest grundsätzlich frei gewählt ist (dass dies in der Praxis komplizierter sein kann, ist allerdings bekannt). Ich halte wie gesagt eine pauschale Ablehnung des Islam als Religion für problematisch und nicht für klug, denke aber aus den genannten Gründen, dass eine Gleichsetzung mit Rassismus nicht möglich ist.
Eine alternative Form von Islam-Ablehnung besteht darin, Menschen abzulehnen, die einen muslimischen Hintergrund (d.h. eine muslimische Familie und/oder eine anscheinende Abstammung aus einem mehrheitlich muslimischen Land) haben. Hier wird der Islam im Prinzip als ein angeborenes, in der Familie liegendes Merkmal verstanden, das den ethnischen Hintergrund beschreiben soll. Im Gegensatz zur Islam-Ablehnung im engeren Sinne (Ablehnung des Islam als Religion und Wertesystem) handelt es sich bei der Ablehnung von Menschen mit muslimischem Hintergrund um Rassismus. Denn diese Ablehnung erfolgt auf Grundlage der (vermuteten) Abstammung; die Religion und das Wertesystem, sofern es darum überhaupt geht, werden lediglich auf Grundlage der (zugeschriebenen) Abstammung unterstellt.
Die oben genannten Beispiele aus dem Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt und familiären Umfeld sind Beispiele für diese rassistische Form von Islam-Ablehnung: Hier wurden Menschen abgelehnt, weil sie Namen muslimischen Ursprungs tragen, die auf einen muslimischen Hintergrund hindeuten. Diese Menschen wurden nicht gefragt, ob sie sich tatsächlich zum Islam bekennen, und Ibrahim wurde abgelehnt, weil er Ibrahim heißt, selbst wenn er sich zum Christentum bekennt. Ethisch ist es durchaus wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Name in der Regel von den Eltern gewählt wird und damit ein angeborenes Merkmal (ähnlich der Hautfarbe) darstellt. Eine Änderung des Namens ist nicht einfach und wird z.B. nach deutschem Recht nur in relativ wenigen Fällen mit schwerwiegenden Gründen zugelassen (und auch dann wird der Geburtsname nicht unsichtbar, sondern bleibt auf älteren Unterlagen und Zeugnissen prinzipiell weiter sichtbar und wird im Bekanntenkreis meist weiter genutzt). Es darf auch bezweifelt werden, wie aussagekräftig ein Name tatsächlich ist: Er sagt als solcher nichts darüber aus, wie ein Mensch sich entwickelt und welche Positionen ein Mensch vertritt. Man denke nur daran, wie viele Menschen christliche Namen tragen, ohne Christ*innen zu sein und/oder ohne mit dem Christentum viel anfangen zu können.
Die Islam-Ablehnung ist also keine Form von Rassismus, wenn der Islam als Religion oder Ideologie abgelehnt wird. Die Islam-Ablehnung ist dagegen eine Form von Rassismus, wenn sie sich gegen Menschen auf Grund ihrer (mutmaßlichen) Abstammung richtet.
Anmerkungen
Von manchen Menschen wird gern die Auffassung vertreten, jemand mit muslimischer Abstammung sei sicher auch selbst Muslim. Solche Auffassungen sind erstaunlich weit verbreitet; selbst in öffentlich-rechtlichen Medien wird typischerweise von über 4 Millionen Muslimen in Deutschland gesprochen, obwohl niemand diese Menschen befragt hat, ob sie tatsächlich Muslim*innen sind. Nach islamischer Vorstellung wäre hierfür das Ablegen eines islamischen Glaubensbekenntnisses notwendig. Die Ableitung der mutmaßlichen Religion aus der Abstammung steht zudem im Widerspruch zum Recht. In Deutschland ist das Bekenntnis frei; so bestimmt es Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes, ein Menschenrecht, das also für alle Menschen gilt, selbst die ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Somit wird die Konfession nicht durch die Abstammung festgelegt, sondern ist letztlich eine Frage der eigenen Haltung. (Siehe hierzu den Beitrag zur Zahl der Muslime in Deutschland.) Und selbst wenn jemand in formaler Hinsicht Muslim*a ist, wird daraus nicht ersichtlich, ob und in welchem Umfang die Person tatsächlich gläubig ist und welche konkreten Werte sie vertritt.
Ein Versuch, Diskriminierungen zu rechtfertigen, besteht darin, auf statistische Zusammenhänge zu verweisen („statistische Diskriminierung“). Wer einen muslimischen Namen trage, sei zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Muslim, und wenn die muslimische Religion ihrerseits mit hoher Wahrscheinlichkeit von bestimmten Weltanschauungen begleitet sei, dann sei es gerechtfertigt, solche Menschen häufiger abzulehnen. Diese Sichtweise führt zu unzulässigen Diskriminierungen und vermeidbaren Ungerechtigkeiten – nämlich dann, wenn Menschen zu Unrecht in eine Schublade gesteckt werden (was kaum jemand für sich selbst wünschen würde). Darüber hinaus ist diese Sichtweise aus sachlogischen Gründen problematisch. Erstens haben Menschen oft nur eine unzureichende Kenntnis von Statistiken; ihre Vorstellungen sind zum Teil übermäßig geprägt von negativen Ereignissen und/oder sind von Nachrichten geprägt, die ebenfalls auf negative Ereignisse fokussieren und dadurch den Gesamteindruck systematisch verzerren können. Zweitens verführt dieses einfache statistische Denken dazu, Menschen nicht mehr als Individuen wahrzunehmen; zur Statistik gehören nicht nur Durchschnittswerte, sondern auch Standardabweichungen (d.h. Abweichungen vom Durchschnitt, die durch Unterschiede zwischen Individuen entstehen). Drittens müssen mehrere Informationen über eine Person im Zusammenhang betrachtet werden, wenn seriöse Vorhersagen erfolgen sollen, anstatt sich auf ein einzelnes Merkmal wie den Namen zu beschränken. (Siehe zu diesen Punkten den Beitrag zu Stereotypen.)
Menschen sind eben verschieden – und nur wer das anerkennt und sich bemüht, das Individuum zu betrachten und kennenzulernen, wird den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden und ein friedliches Zusammenleben ermöglichen können.