Dr. Adam Ayaita, Dezember 2018; letzte Aktualisierung im September 2021
Wenn es um Zuwanderung geht, wird oft zwischen EU-Zuwanderung, türkischen „Gastarbeitern“ und Flüchtlingen (Geflüchteten) unterschieden. Damit wird der Eindruck erweckt, die Nicht-EU-Zuwanderung bestehe überwiegend aus Gastarbeitern und Geflüchteten. Doch dieser Eindruck ist falsch. Letztlich entsteht durch diese Darstellung auch ein falscher Eindruck von Deutschen mit Migrationshintergrund, die nämlich im Allgemeinen ganz anders geprägt sind, als es dieses Stereotyp nahelegt.
Beschäftigt man sich mit der Zuwanderung nach Deutschland seit 1950, d.h. nach den Flucht- und Vertriebenenbewegungen unmittelbar nach dem Krieg, dann werden vor allem zwei Dinge klar (siehe Bundeszentrale für politische Bildung). Erstens gab es im großen Umfang Arbeitsmigration – also nicht Flucht-Migration – aus vielen Teil der Welt. Auch Nicht-EU-Zuwanderer waren häufig keine Geflüchteten, sondern Arbeitnehmer. Zweitens handelte es sich in den meisten Fällen auch nicht um Gastarbeiter, sondern um dauerhafte Arbeitsmigration.
In der Zeit rasanten Wirtschaftswachstums warb die Bundesrepublik Deutschland gezielt Arbeiter an und schloss hierzu sogenannte Anwerbeabkommen mit anderen Staaten. Darunter war nicht nur die Türkei (1961), sondern unter anderem auch Abkommen mit Marokko (1963) und Tunesien (1965), in deren Folge Arbeiter aus diesen Nicht-EU-Ländern in der deutschen Industrie beschäftigt wurden. Schon bis 1964 kamen auf diese Weise über eine Million so genannte „Gastarbeiter“ nach Deutschland.
Ursprünglich waren nur befristete Aufenthalte vorgesehen; die Arbeiter sollten durch ein „Rotationsprinzip“ regelmäßig ausgetauscht werden. Doch auf Wunsch deutscher Unternehmen wurde 1964 entschieden, dieses Prinzip außer Kraft zu setzen, so dass angelernte Arbeiter nicht zurückgeschickt werden mussten. Sie durften nun auch ihre Familien nachholen. Wegen des wirtschaftlichen Abschwungs erfolgte 1973 ein Anwerbestopp, und die bereits zugezogenen Arbeitsmigranten standen vor der Wahl, entweder dauerhaft in Deutschland bleiben oder das Land verlassen. Es war also der deutsche Staat selbst, der aus ursprünglicher Gastarbeit heraus eine dauerhafte Arbeitsmigration ermöglichte.
Wie ist die Lage heute? Anders, als viele glauben, ist es auch heute möglich, aus allen Teilen der Welt zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Das heißt nicht, dass es einfach wäre oder unabhängig vom Bildungs- und Einkommensniveau; aber möglich ist es. Bürger*innen eines sogenannten „Drittstaats“ (d.h. aus Nicht-EU-Staaten) können prinzipiell einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie einen zugesagten Job in Deutschland haben; Fachkräfte können inzwischen auch ohne Jobzusage nach Deutschland kommen, um hier nach einem Job zu suchen. Zudem können Personen aus Drittstaaten, die in Deutschland z.B. studieren möchten und für den Lebensunterhalt in dieser Zeit selbst aufkommen, hierfür einen Aufenthaltstitel erhalten und anschließend auf Wunsch einen Job in Deutschland suchen. Bei eigenständiger finanzieller Situation und ausreichenden Deutschkenntnissen kann nach fünf Jahren dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, erfolgen. Es stimmt also nicht, dass die Migration aus Nicht-EU-Staaten derzeit nur über den Weg eines Asyl- oder Fluchtstatus möglich wäre.
Aber welchen Anteil hat die Flucht-Migration an der gesamten Nicht-EU-Migration? Die Jahre 2015 und 2016 waren Ausnahmejahre mit sehr vielen Geflüchteten. Doch bereits 2017 war die Nicht-EU-Migration überwiegend wieder keine Flucht-Migration mehr: Von 545.000 Zugewanderten aus Nicht-EU-Staaten waren 118.000 Geflüchtete (Handelsblatt).
Viel wird über die Migration aus Nordafrika gesprochen und dabei insbesondere über die Frage, ob die Maghreb-Staaten im Rahmen der Geflüchteten-Politik als sichere Herkunftsländer bewertet werden sollten. Tatsächlich ist diese Diskussion zum Teil irreführend, denn viele Zuwanderer aus Nordafrika sind gar keine Geflüchteten und haben sich auch nie als solche ausgegeben. Beispielsweise lebten 1993 134.000 Menschen aus Marokko, Tunesien und Algerien in Deutschland; von den 23.100 Algerier*innen waren 11.262, d.h. knapp die Hälfte, Asylbewerber*innen. Unter anderem kam eine fünfstellige Zahl von Marokkanern im Rahmen der Anwerbeabkommen als Arbeitsmigranten nach Deutschland. Außerdem gibt es seit vielen Jahren z.B. mehrere tausend marokkanische Studierende in Deutschland, und manche haben durch Heirat mit einer deutschen Person einen Aufenthaltstitel in Deutschland erworben.
Auch wenn man sich die Herkunftsländer der Asylsuchenden anschaut, fällt auf, dass die nordafrikanischen Länder gar nicht unter den zehn häufigsten Herkunftsländern vorkommen (Bundeszentrale für politische Bildung, Zahlen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Es ist gut möglich, dass einige Nordafrikaner*innen falsche Angaben gemacht und ein anderes Herkunftsland angegeben haben. An diesem Missstand wird sich allerdings auch dann nichts ändern, wenn man diese Länder als prinzipiell sicher einstuft.
Die Nicht-EU-Zuwanderung nach Deutschland war und ist also zum großen Teil weder eine Gastarbeiter- noch eine Flüchtlingsmigration, sondern die reguläre Zuwanderung von Menschen, die dauerhaft hier arbeiten. Viele haben inzwischen Familien gegründet – natürlich auch mit deutschen Partner*innen – und die Nachkommen sind in der Regel vor allem eines: ganz normale Deutsche mit (unter anderem) ausländischen Wurzeln.
[…] ist auch der Begriff „Gastarbeiter“ seit langer Zeit nicht mehr passend; ich habe mich in einem anderen Beitrag dazu geäußert.) Ebenso zeigt die gelebte Praxis, dass viele Menschen – beispielsweise aus […]
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