Die zweifelhaften Behauptungen über die Zahl der Muslime in Deutschland

Dr. Adam Ayaita, Dezember 2018; letzte Aktualisierung im Oktober 2024

In Debatten über den Islam in Deutschland wird immer wieder von etwa 4,5 Millionen Muslim*innen in Deutschland gesprochen – je nach Schätzung seien es mal etwas weniger, mal sogar deutlich mehr auf Grund der Zuwanderung von Geflüchteten in den letzten Jahren. Doch diese Zahlen sind sehr spekulativ und zweifelhaft, da sie auf einem falschen Verständnis von Religion beruhen. Tatsächlich leben vermutlich wesentlich weniger Menschen in Deutschland, die eine muslimische Religion haben und damit Muslim*innen sind.

Die Annahmen hinter den gängigen Hochrechnungen sind häufig falsch

Wie funktionieren die Hochrechnungen, wie sie etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Zeit bis Ende 2015 durchgeführt hat (mit dem Ergebnis, dass angeblich 4,4 bis 4,7 Millionen Muslim*innen in Deutschland lebten)? In diesen Hochrechnungen wird davon ausgegangen, dass die Personen, die aus einem „muslimisch geprägten“ Land nach Deutschland zuwandern, selbst Muslim*innen sind (und dies auch in Deutschland sind). Ebenso wird davon ausgegangen, dass die in Deutschland lebenden Personen mit einem sogenannten Migrationshintergrund aus mehrheitlich muslimischen Ländern (d.h. alle Personen, die in einem solchen Land geboren worden sind oder die mindestens ein Elternteil haben, das in einem solchen Land geboren wurde), selbst Muslim*innen sind.

Diese Annahmen sind häufig falsch und können daher zu einer systematischen Fehleinschätzung sowie Überschätzung der Zahl der Muslime in Deutschland führen. Denn weder sachlogisch noch rechtlich gibt es die Möglichkeit, von einer (teilweisen oder vollständigen) muslimischen Abstammung auf eine eigene muslimische Religionszugehörigkeit zu schließen. Die Annahme, jemand sei allein deshalb Muslima oder Muslim, weil sie oder er irgendwie aus einem muslimisch geprägten Land stammt, steht sogar im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten individuellen Freiheitsrechten.

Erstens ist der religiöse Glaube eine individuelle Entscheidung und kann deshalb nicht einfach von außen beurteilt werden. Es kann letztlich niemand gezwungen werden, an etwas Bestimmtes zu glauben oder nicht zu glauben. Nicht einmal in autoritären Regimen ist die Festlegung des Glaubens (d.h., was jemand tatsächlich glaubt) durchgängig möglich; schon gar nicht ist das in einem demokratischen Land wie Deutschland möglich.

Zweitens legt das Grundgesetz die Freiheit des Glaubens und des religiösen Bekenntnisses (d.h. die Konfessionsfreiheit) ausdrücklich fest: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“ (Artikel 4, Absatz 1). Jeder Mensch hat also das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie er sich selbst zu einer Religion bekennt. Hierbei handelt es sich um ein Menschenrecht (im Gegensatz zu einem Bürgerrecht); es gilt also nicht nur für deutsche Staatsbürger*innen, sondern sogar für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Wer Menschen mit bestimmter Abstammung pauschal als Muslime bezeichnet, achtet demnach das Grundgesetz und die darin verbürgten Freiheitsrechte nicht.

Drittens ist selbst nach gängigen islamischen Sitten die muslimische Abstammung nicht hinreichend für eine muslimische Religionszugehörigkeit. Zwar gibt es den Brauch, dass bei einem muslimischen Vater auch von muslimischen Kindern ausgegangen wird. Jedoch müssen die Kinder, um Muslim*innen zu werden, nach islamischem Verständnis noch ein Bekenntnis, die sogenannte Shahada, ablegen. Eine Taufe wie im Christentum gibt es dagegen nicht. Das Glaubensbekenntnis ist eine der sogenannten fünf Säulen des Islam. Das bedeutet, dass es selbst nach islamischen Sitten – und in Deutschland gilt ja ohnehin das Grundgesetz – falsch wäre, von einer muslimischen Abstammung unmittelbar auf eine muslimische Religionszugehörigkeit zu schließen.

Viertens sagt ein bloßer sogenannter Migrationshintergrund aus einem mehrheitlich muslimischen Land nichts darüber hinaus, ob beide Eltern oder nur ein Elternteil (oder keiner von beiden) muslimisch ist oder war. Es gibt keinen Grund dafür, anzunehmen, dass das Kind einer christlichen deutschen Mutter und eines muslimischen Vaters sich automatisch zum Islam bekennt. Und das Kind einer muslimischen Mutter und eines christlichen deutschen Vaters würde selbst nach gängigem islamischem Brauch nicht als muslimisch betrachtet werden.

Ich kenne auch persönlich genügend Beispiele, die zeigen, dass die Annahmen, die zur Schätzung der Zahl der Muslim*innen getroffen werden, alles andere als allgemein zutreffend sind. Denn ich kenne viele Menschen, die zwar einen sogenannten Migrationshintergrund aus einem mehrheitlich muslimischen Land haben, aber selbst keiner muslimischen Religion angehören. Eines dieser Beispiele bin ich selbst: Mein Vater ist in einem mehrheitlich muslimischen Land geboren worden, und ich würde daher in der BAMF-Statistik als Muslim geführt werden. Diese Zuordnung ist jedoch falsch, da ich seit Geburt (und bis heute) konfessionslos bin.

Die Art und Weise, wie die 4,5 Millionen Muslim*innen (oder mehr) geschätzt werden, ist also haarsträubend. Hier offenbart sich eine große Unbeholfenheit im Umgang mit dem Islam, aber insbesondere auch mit unseren ureigensten Freiheitsgrundsätzen. Interessant ist, dass einem Menschen mit christlicher Abstammung die Religionsfreiheit in der Regel nicht abgesprochen wird, wohl aber jemandem mit muslimischer Abstammung. Bei Menschen mit christlicher Abstammung wird in der Regel die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass die Person beispielsweise konfessionslos ist. Natürlich kann auch ein Mensch mit muslimischer Abstammung (oder teilweise muslimischer Abstammung) beispielsweise konfessionslos sein. Dass diese Möglichkeit anscheinend weniger in Betracht gezogen wird, ist vielleicht ein Zeichen für ein tief sitzendes rassistisches Denken in Teilen unserer Bevölkerung.

Die Zahl der Muslime in Deutschland

Wenn man sich klar macht, dass die Religion eine individuelle Entscheidung ist, dann ist auch klar, dass man die Menschen am besten selbst befragt, um etwas über ihre Religionszugehörigkeit zu erfahren. Das Sozio-oekonomische Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist eine repräsentative Befragung der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland. Die Ergebnisse der Befragung werden anonym ausgewertet. Gemäß den Zahlen des Jahres 2016 – in welche die bis dahin zugewanderten Geflüchteten bereits stichprobenartig einbezogen wurden – ordneten sich zu diesem Zeitpunkt 2,7 Millionen Erwachsene dem Islam zu. Das ist deutlich weniger als die Gesamtzahl der Menschen, die eine muslimische Abstammung haben, die bei ca. 5 Millionen liegt.

Einige Politiker*innen werden also möglicherweise überrascht sein, wie wenige Menschen in die angedachte Moschee-Steuer einzahlen würden, wenn sie denn eingeführt wird. Bei der Moschee-Steuer gäbe es das zusätzliche Problem, dass selbst unter denjenigen, die sich zum Islam bekennen, bei weitem nicht alle Mitglied einer muslimischen Gemeinde sind.

Weil es keine Möglichkeit gibt, von außen festzulegen, wer Muslim ist, konnte auch Donald Trump nie einen „Muslim ban“ (Einreisestopp für Muslim*innen) erreichen. Was er erreichte, ist ein weitgehender Einreisestopp für Menschen aus sechs muslimisch geprägten Ländern. Inwieweit es sich bei diesen Menschen, die in die USA einreisen wollten, tatsächlich um Muslim*innen handelt, ist unklar.

Die gängigen Behauptungen über die Zahl der Muslim*innen in Deutschland sind also spekulativ und zweifelhaft. Denn die ihnen zugrunde liegende Vorstellung, dass es fehlerfrei möglich wäre, von der Abstammung pauschal auf die Religion zu schließen, ist häufig falsch. Insbesondere übersehen sie, dass der religiöse Glaube – besonders in einem freiheitlichen Land wie Deutschland – eine individuelle und freie Entscheidung ist. Im Einklang mit diesen Feststellungen deuten Daten darauf hin, dass die tatsächliche Zahl der Muslim*innen in Deutschland deutlich geringer sein könnte als häufig angenommen.

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