Dr. Adam Ayaita, Januar 2019; letzte Aktualisierung im November 2021
Straftaten, die von (tatsächlich oder scheinbar) Zugewanderten begangen werden, sind ein stark emotional belastetes Thema. Es ist schwierig, hier moralisch zu argumentieren, da die Moralvorstellungen so weit auseinander liegen: Während die einen die Aufgabe der deutschen Politik vor allem darin sehen, den Schutz der eigenen Bürgerinnen und Bürger möglichst zu garantieren, betonen andere die internationale Gerechtigkeit, die sich auch innerhalb unseres Landes widerspiegeln müsse. In diesem Beitrag sollen in mehreren Schritten sachliche Argumente zusammengetragen werden, um Straftaten durch Zugewanderte zu bewerten und mögliche Maßnahmen vorzuschlagen.
Straftaten durch Deutsche mit Migrationshintergrund
Obwohl es selbstverständlich sein müsste, ist es zweckmäßig, darauf hinzuweisen, dass für Deutsche mit Migrationshintergrund natürlich dieselben Bestimmungen gelten wie für Deutsche ohne Migrationshintergrund. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein*e Deutsche*r mit Migrationshintergrund selbst einmal zugewandert ist oder das lediglich auf ein Elternteil zutrifft. Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes legt fest: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die Andersbehandlung von Deutschen mit Migrationshintergrund würde also im Widerspruch zu einem Verfassungsgrundsatz stehen.
Auch sachlogisch erscheint es nicht plausibel, die Straftat eines Deutschen mit Migrationshintergrund, der in Deutschland seine Heimat sieht, anders zu bewerten als die Straftat eines anderen Deutschen. Eine Abschiebung von Deutschen mit Migrationshintergrund wäre meist nicht möglich (insbesondere wenn die Person nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt), und grundsätzlich ist nicht davon auszugehen, dass der Migrationshintergrund in solchen Fällen für die Tat relevant ist. Deshalb war die Aktion des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer, ‚anders aussehende‘ Schwarzfahrer im Zug zu fotografieren und ihr Verhalten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Argument zu kritisieren, diese Personen seien ‚dazugekommen‘, höchst fragwürdig. Viele der über 19 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund sind eben nicht dazugekommen, sondern sind rechtlich Deutsche, die hier aufgewachsen sind und häufig hier geboren wurden.
Allerdings gibt es natürlich auch Deutsche mit Migrationshintergrund, die trotz ihrer deutschen Staatsbürgerschaft und trotz ihrer langen Jahre in Deutschland schlecht integriert sind, wofür es verschiedene Ursachen gibt. In diesen Fällen ist der Migrationshintergrund insofern relevant, als die misslungene Integration eine Warnung für die Zukunft sein kann. Es stellen sich hier beispielsweise die Fragen, wie und nach welchen Kriterien Zuwanderung in Zukunft gestaltet werden sollte, damit Integration bessere Aussichten hat, und wie die Integration umgesetzt werden soll.
Sonderfall doppelte Staatsangehörigkeit
Während Straftaten von Menschen mit Migrationshintergrund, die allein die deutsche Staatsangehörigkeit haben, nicht anders bewertet werden können als andere Straftaten, ergibt sich ein Sonderfall bei Menschen mit Migrationshintergrund, die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. So schließt Artikel 16, Absatz 1 des Grundgesetzes den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft nur dann kategorisch aus, wenn Personen dadurch staatenlos würden: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“ Es ist also gesetzlich nicht unmöglich, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsangehörigkeit in bestimmten Fällen zu entziehen, da diese Menschen noch eine andere Staatsangehörigkeit haben. Die gegenwärtig diskutierte Idee, bei schweren Straftaten die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen, ist zudem nicht völlig unplausibel, wenn offensichtlich ein gefährlicher Fall von gescheiterter Integration – wie beispielsweise gewaltbereiter Islamismus – vorliegt.
Fraglich ist aber, ob der ausländische Staat, dem der Straftäter (auch) angehörig ist, bereit ist, den Straftäter bei sich aufzunehmen. Der ausländische Staat könnte z.B. damit argumentieren, dass der Straftäter eben nicht nur diese ausländische, sondern auch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatte, und seine Verantwortung daher mit dem gleichen Argument von sich weisen, mit dem Deutschland dies versucht. Und wenn Deutschland das Recht hat, im Falle schwerer Straftaten doppelten Staatsangehörigen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, dann kann der ausländische Staat grundsätzlich das gleiche Recht für sich in Anspruch nehmen und der Person ebenfalls seine ausländische Staatsbürgerschaft entziehen – womit wieder das Problem der Staatenlosigkeit auftreten würde, das vermieden werden muss.
Straftaten durch zugewanderte Ausländer*innen
Die rechtliche Situation bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verhält sich anders, denn gesetzlich ist nicht ausgeschlossen, dass Menschen je nach Staatsangehörigkeit anderen Regelungen unterliegen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes bezieht sich ausdrücklich auf die Abstammung, allerdings nicht auf die Staatsangehörigkeit eines Menschen. (Ein Beitrag auf Tagesschau online war dahingehend verwirrend, weil er diese Passage des Grundgesetzes auf die Staatsangehörigkeit bezog, obwohl die Passage sich in Wirklichkeit auf die Abstammung bezieht.)
Allerdings lässt sich bei Zuwanderung grundsätzlich gar nicht verhindern, dass die absolute Zahl von Straftaten steigt. So bemerkten auch die Oberbürgermeister von Schwäbisch Gmünd und Tübingen, am Beispiel von Geflüchteten: „Wenn eine Gesellschaft in kurzer Zeit mehr als eine Million Flüchtlinge aufnimmt, dann führt das zwangsläufig zu mehr Straftaten“ (FAZ).
In diesem Zusammenhang ist jedoch wichtig, dass für das individuelle Risiko nicht die absolute Zahl von Straftaten, sondern die Kriminalitätsrate entscheidend ist, d.h. das Verhältnis von Straftaten und Einwohnerzahl. Durch Zuwanderung erhöhen sich sowohl die Zahl der Straftaten als auch die Einwohnerzahl. Die Straftaten verteilen sich also auf eine größere Zahl von Menschen. Zuwanderer sind dabei nicht nur Täter, sondern auch Opfer von Straftaten (z.B. weil Kriminalität zwischen Zugewanderten stattfindet oder auch Nicht-Zugewanderte Gewalt gegen Zugewanderte oder entsprechende Einrichtungen ausüben). An dem individuellen Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, muss sich also grundsätzlich nichts ändern.
Ein Problem im Hinblick auf Zuwanderung liegt dagegen vor, wenn durch Zuwanderung die Kriminalitätsrate steigt. Das ist grundsätzlich dann zu erwarten, wenn Zugewanderte pro Person statistisch häufiger straffällig werden als Nicht-Zugewanderte. Interessanterweise ist es nicht einfach, zuverlässige Zahlen hierzu zu finden (abgesehen von Geflüchteten). Ein zusätzliches Problem ist, dass Straftaten offenbar häufiger angezeigt werden, wenn der mutmaßliche Täter einen anscheinenden Migrationshintergrund hat (siehe auch die Studie Winter/Zhang 2018).
Insofern es tatsächlich ein spezifisches Problem mit Straftaten durch zugewanderte Ausländer*innen gibt, könnte eine politische Konsequenz darin bestehen, Zuwanderung einzugrenzen und/oder nach anderen Kriterien zu gestalten als bisher. Insbesondere bei Zuwanderern, die noch keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) haben, kommt darüber hinaus eine direkte Ausweisung und Abschiebung nach festgestellten Straftaten in Betracht. Bei schweren Straftaten ist das schon nach geltendem Recht grundsätzlich möglich.
Straftaten durch Ausländer*innen mit Geflüchteten-Status
Anders, als teilweise vermutet wird, ist die Zahl der Straftaten in Deutschland in den letzten Jahren anscheinend nicht angestiegen, sondern zurückgegangen. Die Zahl der Anzeigen von Sexualstraftaten ist allerdings angestiegen. Geflüchtete sind hierbei deutlich überrepräsentiert. Sie sind allerdings nicht häufiger negativ auffällig als junge deutsche Männer. Das deutet darauf hin, dass weniger der Geflüchteten-Status an sich als vielmehr die demografischen bzw. sozialen Bedingungen ursächlich sind.
Der Umstand, dass die anscheinend höhere Kriminalität einiger Geflüchteter vor allem auf demografische und soziale Faktoren zurückzuführen ist, ändert aber nichts am politischen Problem: Offenbar geht die Aufnahme von Geflüchteten mit einer höheren Kriminalitätsrate in bestimmten Bereichen einher. Und trotz der Zweifel, ob von Geflüchteten begangene Taten häufiger angezeigt werden als von anderen begangene Taten, wiegt das Problem straffälliger Geflüchteter politisch schwer. Denn die Abschiebung von kriminellen Geflüchteten ist im Vergleich zu anderen Ausländer*innen besonders schwierig. Außerdem ist es grundsätzlich nicht unplausibel, von Geflüchteten ein besonders rechtskonformes Verhalten zu erwarten (also eine geringere Quote von Straftaten als bei anderen), da sie angeben, in Deutschland Schutz zu suchen, und zunächst von den deutschen Steuerzahler*innen finanziert werden.
Das Asyl- und Geflüchteten-System zieht neben ehrlichen und anständigen Menschen auch solche an, die keine guten Absichten haben und schwer integrierbar sind. Eine bessere Kontrolle der Einreise ist deshalb unabdingbar. Zudem stellt sich die Frage, ob Menschen, deren Identität und Aufenthaltsrecht noch gar nicht geklärt sind, sich wirklich frei in Deutschland bewegen können sollten. Das Aufenthaltsrecht müsste geprüft werden, bevor der freie Aufenthalt überhaupt realisiert wird.
Die beste Methode, um die konzentrierte Zuwanderung von jungen Männern zu begrenzen, besteht wohl darin, die Geflüchteten-Zuwanderung insgesamt nachhaltig zu begrenzen. Denn es sind zumeist junge Männer, die sich so auf den Weg nach Europa machen. Zwar gibt es selbstverständlich Fälle gelungener Integration. Doch statt in großer Zahl Geflüchtete dauerhaft aufzunehmen, ist zum einen die Bekämpfung von Fluchtursachen wichtig und zum anderen die Unterstützung der ärmsten Menschen in ihren Herkunftsländern und Herkunftsregionen; die Ärmsten haben ohnehin meist nicht die Mittel, nach Europa vorzustoßen. Gleichzeitig sieht es jedoch so aus, dass der fortschreitende Klimawandel – der hauptsächlich von Industrienationen verursacht wird – das Leben in bestimmten Regionen u.a. durch Dürre unmöglich macht, so dass die Humanität es erfordern wird, dass Staaten Klimaflüchtlinge aufnehmen.