Weshalb es auch auf Sprache ankommt: Kommentar zur Studie über „Migranten“ und „Muslime“ von Naika Foroutan und anderen

Dr. Adam Ayaita, April 2019; letzte Aktualisierung im November 2021

Mit der Studie „Ost-Migrantische Analogien I: Konkurrenz um Anerkennung“ ist dem Team Naika Foroutan, Frank Kalter, Coşkun Canan und Mara Simon (Mitarbeit von Daniel Kubiak und Sabrina Zajak,
Berlin 2019: DeZIM-Institut) eine bemerkenswerte Arbeit gelungen. Die Studie analysiert auf Grundlage einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung Einstellungen zu Ostdeutschen, Migrant*innen und Muslim*innen in Ost- und Westdeutschland. Dabei werden bemerkenswerte Parallelen zwischen Stereotypen gegenüber Ostdeutschen und Muslim*innen herausgestellt.

Einige interessante Befunde

So stimmen Westdeutsche sowohl in Bezug auf Ostdeutsche als auch in Bezug auf Muslim*innen ähnlich häufig der Aussage zu, dass diese sich „ständig als Opfer“ sähen (S. 17; zusammengezählt wurden die Antworten „Stimme voll und ganz zu“ und „Stimme eher zu“: siehe Methodenbericht). Ostdeutsche denken dies dagegen häufiger von Muslim*innen (Zustimmung 39,1%) als von Ostdeutschen. Viele Westdeutsche unterstellen sowohl Ostdeutschen als auch Muslim*innen eine ungenügende Distanzierung vom Extremismus, während Ostdeutsche dies tendenziell Muslim*innen vorwerfen (51,7%; S. 17). Besonders gegenüber Muslim*innen ist die Vorstellung weit verbreitet, diese seien „noch nicht richtig im heutigen Deutschland angekommen“; dieser Aussage stimmt in West- und Ostdeutschland jeweils über die Hälfte der Befragten zu (S. 18).

Interessant ist ferner, dass es in Ost- und Westdeutschland ein recht weit verbreitetes Bewusstsein für bestehende Ungleichheiten und auch Ungerechtigkeiten gibt. So stimmt etwas mehr als die Hälfte der Befragten in beiden Teilen Deutschlands der Aussage zu, dass Muslim*innen sich „mehr anstrengen“ müssten, „um das Gleiche zu erreichen“ (S. 23). Ostdeutsche sehen sich einer solchen Chancen-Ungleichheit häufig auch selbst ausgesetzt (49,1%).

Paradox wird die Frage beantwortet, wie mit dieser Ungleichheit und anscheinenden Ungerechtigkeit umgegangen werden sollte. Eine bessere Integration von Muslim*innen wird keinesfalls von allen Befragten befürwortet. „40,4% der Ostdeutschen sagen, man müsse aufpassen, dass die Bildungserfolge der Muslim*innen nicht zu Lasten der Restbevölkerung gehen“, stellen die Autor*innen fest (S. 29). Aber auch ein Drittel der Westdeutschen äußert diese Meinung. Wohl zu Recht ziehen die Autor*innen den Schluss, dass diese Abwehr Schwierigkeiten mit sich bringen kann: „Angst vor der Mobilität ‚der Anderen‘ ist für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt problematisch, da dies impliziert, dass selbst strukturell gelungene Integration als negativ empfunden werden kann“ (S. 37). Gegenüber Ostdeutschen ist diese Abwehr wesentlich weniger stark ausgeprägt.

Erstaunlich ist vielleicht, dass trotz dieser häufigen Abwehr gegenüber der vollen Integration von Muslim*innen relativ viele Befragte eine gezielte Förderung in Form einer Quotenregelung befürworten würden. Während eine repräsentative Vertretung von Ostdeutschen „in wichtigen Positionen“ von einer knappen Mehrheit der Ostdeutschen und einem knappen Viertel der Westdeutschen befürwortet wird, sind 31,2% der Westdeutschen und 31,6% der Ostdeutschen für eine entsprechende Quote für Migrant*innen (S. 36).

Kritik an Begriffen: Sprache schafft Wirklichkeit

Obwohl es sich um eine bedeutsame und interessante Studie handelt, ist die Sprache zum Teil zu kritisieren. In seinem Buch „Wer wir sein könnten“ stellt Robert Habeck fest: „Sprache schafft Wirklichkeit. Sie ist nie nur Abbildung von ihr, sondern bringt sie immer auch hervor.“ (Köln 2018: Kiepenhauer & Witsch, S. 9.) Wer dieses Grundprinzip ernst nimmt, versteht, dass die Rede von „Migranten“ und „Muslimen“ in der Studie von Foroutan und anderen in diesem Kontext nicht nur ungenau, sondern auch problematisch ist.

Die Befragten werden wörtlich nach ihren Einstellungen gegenüber „Muslimen“, „Migranten“ und „Ostdeutschen“ befragt, doch es geht den Autor*innen in ihrer Studie nicht ausschließlich um diese Gruppen. Es geht ihnen beispielsweise um Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht alle selbst Migrant*innen sind (S. 41). Das ergibt im Kontext der Studie auch mehr Sinn, denn Thema sind ja Ungleichheiten beispielsweise im beruflichen Erfolg (S. 12). Von diesen Ungleichheiten sind nicht ausschließlich Migrant*innen und Muslim*innen, sondern in ähnlicher Weise auch andere Personen mit Migrationshintergrund und insbesondere Menschen mit einem ethnischen Hintergrund aus mehrheitlich muslimischen Ländern betroffen (z.B. mit einem muslimischen Namen oder einem „typisch muslimischen“ Aussehen). Zahlreiche Studien zeigen, dass allein ein „fremd“ klingender Name auch bei gleicher Qualifikation mit Nachteilen etwa auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt und bei Bewertungen in der Schule verbunden sein kann.

Es macht einen großen Unterschied, wie die Begriffe definiert werden. Über ein Drittel der Menschen, die einen Migrationshintergrund besitzen, sind nie migriert: Während etwa 19 Millionen Menschen oder 23,6% in Deutschland einen Migrationshintergrund haben (Bundeszentrale für politische Bildung), liegt der Anteil der Migrant*innen (im Sinne von migrierten Personen) deutlich niedriger, nämlich bei etwa 15%. Dazu kommt noch, dass ein Teil der migrierten Personen inzwischen dauerhaft in Deutschland lebt, so dass es sich bei ihnen auch nicht mehr um Migrant*innen im Wortsinne handelt (Migrant kommt von lateinisch migrare = wandern). Und nach Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung liegt die Zahl der bekennenden Muslim*innen in Deutschland – auf Grund von anonymen Befragungen – wesentlich niedriger als die Zahl der Menschen, die eine Abstammung aus einem mehrheitlich muslimischen Land haben (2,7 Millionen erwachsene Muslim*innen verglichen mit ca. 5 Millionen Menschen mit islamischem Hintergrund).

Vor diesem Hintergrund wäre es passender gewesen, allgemein von Menschen mit Migrationshintergrund und „muslimischem Hintergrund“ (ethnischem Hintergrund aus mehrheitlich muslimischen Ländern) zu sprechen. Wenn die Begriffe „Migranten“ und „Muslime“ in diesem Kontext verwendet werden, dann hätten sie zumindest am Anfang klar definiert werden sollen, auch gegenüber den Befragten, damit transparent ist, worum es geht. Durch diese Klarstellung wären vielleicht auch die Antworten zum Teil anders ausgefallen. Viele Menschen haben Bedenken gegenüber Migration – aber bestehen dieselben Bedenken auch gegenüber Menschen, die lediglich irgendeinen familiären Hintergrund im Ausland haben? Viele Menschen haben Vorbehalte gegenüber dem Islam – aber bestehen dieselben Vorbehalte auch gegenüber Menschen, von denen die Befragten wissen, dass sie lediglich irgendeinen familiären muslimischen Hintergrund haben, ohne sich selbst zu einer Religion zu bekennen?

Folgen der ungenauen Sprache

Aus der ungenauen Verwendung der Begriffe „Migranten“ und „Muslime“ folgen noch weitere Probleme. Es ist amtlich nicht korrekt, Menschen mit Migrationshintergrund pauschal als Migranten zu bezeichnen oder die Religionszugehörigkeit auf Grund der Abstammung zu definieren (das Grundgesetz legt in Artikel 4 die Freiheit des Bekenntnisses fest). Eine solche Begriffsverwendung wäre auch sachlich eher unpassend, weil viele Menschen mit Migrationshintergrund – nicht alle – sich selbst eher oder ausschließlich als Deutsche sehen und weil, wie oben beschrieben, viele Menschen mit muslimischem Hintergrund keinen muslimischen Glauben haben.

Obwohl man den Autor*innen persönlich diesen Vorwurf nicht machen kann, sollte zusätzlich festgehalten werden, dass pauschale Stereotype ein Merkmal von Rassismus sind. Als typische Merkmale von Rassismus gelten etwa Generalisierung und „Essentialismus“ (es liege in der „Natur“ bestimmter Gruppen, sich auf eine bestimmte Weise zu verhalten), Abwertung sowie Machtverhältnisse, in denen bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt sind. Wenn pauschal behauptet würde, dass Menschen mit Migrationshintergrund selbst Migrant*innen seien (und dass dies Teil ihrer Identität wäre), oder wenn pauschal behauptet würde, dass Menschen mit einem familiären Bezug zu mehrheitlich muslimischen Ländern automatisch selbst einen muslimischen Glauben hätten – dann wären durch diese Generalisierung durchaus Merkmale von Rassismus erfüllt. Hier zeigt sich, dass allein die Anwendung der Begriffe „Migranten“ und „Muslime“ in diesem Kontext bereits einen rassistischen Bezug haben kann.

Handelt es sich dabei um ein rein theoretisches Problem oder auch um ein praktisches? Generelle Zuschreibungen sind durchaus praktisch relevant. Aus der Zuschreibung, jemand sei Migrant*in, kann in Verbindung mit weiteren Stereotypen Diskriminierung folgen: Person X sei Migrant; Deutschland könne nicht für Migranten sorgen, sondern nur für die eigene Bevölkerung; also sollte Person X keine volle Teilhabe erhalten. Auch die Zuschreibung, jemand sei Muslim*in, kann in Verbindung mit weiteren Stereotypen Diskriminierung verursachen: Person X sei Muslimin; der Islam gehöre nicht zu Deutschland und sei als Ideologie mit vielen Problemen verbunden; also sollte Person X keinen Zugang zu führenden Positionen erhalten. Diese Folgerungen sind bei genauem Hinsehen natürlich problematisch. Der Punkt ist aber, dass die unkorrekte begriffliche Zuschreibung es überhaupt erst ermöglicht hat, dass Nicht-Migranten und Nicht-Muslime in diese Form der Diskriminierung hineingezogen werden.

Verschiedene Formen der Diskriminierung

Ist es sinnvoll, eine solche Trennung vorzunehmen? Sollten wir uns als freiheitliche demokratische Gesellschaft nicht ganz allgemein gegen Diskriminierung stellen, ganz egal, ob diese Diskriminierung sich gegen Migrant*innen und Muslim*innen richtet oder gegen andere, die sich nicht diesen Gruppen zuordnen? Natürlich spricht vieles dafür, sich allgemein gegen Diskriminierung auszusprechen. Diskriminierung schränkt Lebenschancen ein, verhindert Integration, verschlechtert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kann übrigens auch wirtschaftlichen Schaden anrichten, etwa wenn manche Unternehmen auf das Potential bestimmter Migrant*innen und bestimmter Menschen mit Migrationshintergrund verzichten.

Und doch macht es einen Unterschied, ob anti-migrantische Diskriminierung ausschließlich Migrant*innen betrifft oder auch Menschen, die selbst keine Migrant*innen sind. Es macht auch einen Unterschied, ob anti-muslimische Diskriminierung ausschließlich Muslim*innen betrifft oder auch Menschen, die selbst keine Muslim*innen sind. Das erste Argument dafür ist ein bloßes Mengen-Argument: Wenn zusätzlich zu Migranten auch Nicht-Migranten mit Migrationshintergrund von Diskriminierung betroffen sind, dann vergrößert sich die Zahl der Diskriminierten in der Gesellschaft. Wenn zusätzlich zu Muslimen auch Nicht-Muslime mit „muslimischen Merkmalen“ diskriminiert werden, vergrößert sich ebenso die Zahl der Betroffenen.

Angemerkt werden sollte auch, dass Artikel 3 des Grundgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Merkmale wie die ethnische Herkunft schützen, aber nicht die Staatsangehörigkeit. Demnach ist Ungleichbehandlung in einem Staat auf Grund der Staatsbürgerschaft – auch wenn man dies ablehnen mag – nach geltender Rechtslage nicht in all ihren Formen illegal; Ungleichbehandlung auf Grund des ethnischen Hintergrunds ist es dagegen schon. (Menschenrechte gelten allerdings für alle Menschen, wie es etwa in dem unveränderlichen Artikel 1 des Grundgesetzes festgehalten wird.)

Ein weiteres sachlogisches Argument dafür, verschiedene Formen der Diskriminierung zu unterscheiden, kann aus dem Begriff „Heimat“ abgeleitet werden. Wer in ein fremdes Land reist und dort Ablehnung erfährt oder nicht alle Möglichkeiten hat, kann – im Regelfall – in die eigene Heimat zurückkehren. Wer aber in der eigenen Heimat Diskriminierung erfährt, hat diese Möglichkeit nicht. Deshalb wird es in der Regel von besonderer Aufmerksamkeit begleitet, wenn Gruppen in ihrer eigenen Heimat Diskriminierung erfahren oder sogar verfolgt werden. Ähnliches gilt für die Islam-Ablehnung: Wer sich selbst bewusst zu einer bestimmten Religion oder auch Ideologie bekennt und diese vertritt, wird mit kritischen Fragen und skeptischen Reaktionen eher rechnen können; wenn aber jemand Islam-Ablehnung erfährt, die oder der mit Religion gar nichts zu tun hat, dann liegt eine besonders ungerechtfertigte Form von Stigmatisierung vor.

Weil ein Nicht-Migrant nicht „in seine Heimat zurückkehren“ kann und eine Nicht-Muslimin keine islamische Ideologie ablegen kann (abgesehen davon, dass es gar keine einheitliche islamische Ideologie gibt), sind solche Formen der Diskriminierung in praktischer Hinsicht besonders absurd. Es macht für die Bewertung von Diskriminierung also durchaus einen Unterschied, wer von ihr betroffen ist, auch wenn Diskriminierung allgemein abzulehnen ist.

Naika Foroutan und ihren Kolleg*innen ist eine großartige Studie gelungen. Sie wäre noch großartiger, wenn sie mit Begriffen präziser umgehen würde.

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