Dr. Adam Ayaita, Mai 2019; letzte Aktualisierung im Dezember 2021
Im März 2019 gab der Wissenschaftler der Stanford-Universität Francis Fukuyama ein Interview, in dem er erklärte, dass Stammesdenken die demokratischen Gesellschaften zersetze (Süddeutsche Online). Fukuyama steht der politischen Rechten skeptisch gegenüber, plädiert gleichzeitig aber dafür, sich auf das Konzept der Nation zu berufen. Die Nation sei der Rahmen, in dem sich Demokratie und Rechtsstaat am besten umsetzen ließen, und nationale Identität könne helfen, Gesellschaften zu einen. Dabei sei Nationalität nicht an eine bestimmte ethnische Zugehörigkeit oder Abstammung gebunden.
Fukuyama kritisiert explizit auch bestimmte Zustände in Deutschland: „Deutschland macht es Menschen zu schwer, Deutsche zu werden. Wenn jemand türkischer Abstammung ist, in Deutschland lebt, Deutsch spricht, sich an die Verfassung hält – warum sollte er nicht einfach Deutscher werden können?“
Die Reaktionen folgten prompt. Unter den vielen Kommentaren zum Artikel war unter anderem einer, der behauptete, die Abstammung sei sehr wohl entscheidend, weil Nationen „Erbgemeinschaften“ seien. Demnach erben Bürger das „Volkseigentum“, das von ihren Steuern und den Steuern ihrer Vorfahren finanziert worden sei. Nun werde das öffentliche Eigentum „zu herrenloser Beute“ und werde „unentgeltlich von Fremden genutzt“.
Man kann es sich leicht machen und solche Kommentare als Spinnerei abtun. Allerdings erhalten Kommentare dieser Art oft eine beträchtliche Unterstützung, und die Lebenserfahrung lehrt, dass tatsächlich viele Menschen zumindest in eine ähnliche Richtung denken. Auch die Wahlergebnisse rechter Parteien deuten darauf hin, dass diese Art der „Argumentation“ durchaus noch (oder wieder) Anklang findet. Fukuyama spricht ja nicht ohne Grund das Phänomen an, dass Nation und Abstammung in Deutschland (und nicht nur in Deutschland) oft miteinander verzahnt werden – und nicht nur von der politischen Rechten. Es lohnt also, sich genauer mit diesem Phänomen, dem Stammesdenken, zu beschäftigen.
Das erste Problem ist natürlich, dass das Stammesdenken (bzw. seine möglichen Schlussfolgerungen) im Widerspruch zu den Gesetzen steht. Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) verbietet Ungleichbehandlung auf Grund der Abstammung; Artikel 116 GG legt fest, dass alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Deutsche sind; der nach Artikel 79 GG unveränderliche Artikel 1 GG schützt die Menschenwürde; und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet seit 2006 die Diskriminierung auf Grund der ethnischen Herkunft ausdrücklich auch im Privatrecht.
Es ist auch kaum nötig, darauf hinzuweisen, dass Stammesdenken sehr problematisch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. Wenn Menschen, die in Deutschland aufwachsen, nicht die Möglichkeit zur vollen Teilhabe erhalten sollen, wird Integration unmöglich. Von scheiternder Integration sind nicht nur die betroffen, denen Chancen vorenthalten bleiben, sondern die ganze Gesellschaft. Denn scheiternde Integration begünstigt Gettoisierung, Parallelgesellschaften, Protest, mangelnde Bildung und leider auch Bandenbildung und Gewalt.
Aber kann der Argumentation des Stammesdenkens auch sachlogisch begegnet werden? In der Tat sind diese Denkweisen auch sachlogisch problematisch. Denn mit welchem Argument soll jemand, die*der als deutsche*r Staatsbürger*in hier lebt, Deutschland als eigene Heimat betrachtet und sich mit Deutschland identifiziert, nicht die Möglichkeit zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe erhalten? Eine Ungleichbehandlung auf Grund der familiären Abstammung kann nicht gerechtfertigt sein, denn Menschen sind logischerweise nur für ihr eigenes Verhalten verantwortlich – nur dieses können sie selbst bestimmen – und haben sich ihre familiäre Abstammung nicht ausgesucht.
Das Stammesdenken gerät auch deshalb in ein logisches Problem, weil es schwierig ist, zu begründen, wie weit in die Vergangenheit hinein die Abstammung relevant sein soll. Auf Grund von Migration und Völkerwanderungen haben praktisch alle Menschen einen entfernten Migrationshintergrund. Manchmal wird darauf verwiesen, dass die Völkerwanderungen der Vergangenheit zwischen kulturell verwandten Völkern stattgefunden hätten. Allerdings haben diese ausländischen Völker auch nicht in die deutschen Steuerkassen eingezahlt, aus denen das „Volkseigentum“ finanziert wurde. Dem Stammesdenken zufolge müsste also allen Menschen, die keine („rein“) deutsche Abstammung haben, der Zugriff auf öffentliche Güter verwehrt oder begrenzt werden. Im Übrigen entstünde die Frage, die auch Joschka Fischer sinngemäß einmal aufgeworfen hat, wie und von wem die „biodeutsche“ Herkunft eigentlich überprüft werden soll. Wenn ich mich auf eine Bank setzen möchte, soll ich dann zunächst einen Familienstammbaum vorlegen, der zumindest bis zur Großelterngeneration zurückreicht? Schon bei dieser Vorstellung wird deutlich, dass es durchaus eine Verwandtschaft zum Denken der Nationalsozialisten gibt. Und wenn man weit genug zurückgeht, kommen wir ohnehin alle nicht aus Europa, sondern – nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft – aus Nordafrika.
Die nächste Frage ist, wie weit man das Stammesdenken regional einschränkt. Deutschland als Nationalstaat gibt es ja erst seit 1871, und noch heute erheben neben dem Bund auch Länder und Kommunen Steuern. Wenn ich in Nordrhein-Westfalen lebe, aber meine deutschen Vorfahren in Nordhessen Steuern bezahlt haben, darf ich mich dann auf eine nordrhein-westfälische Bank setzen oder handelt es sich dabei schon um eine unentgeltliche Nutzung durch Fremde? Und müsste bei einem „echten“ Nordrhein-Westfalen noch überprüft werden, ob die Vorfahren tatsächlich hier in der ehemaligen Rheinprovinz Steuern bezahlt hatten oder in der Provinz Westfalen? Wer der „Logik“ des Stammesdenkens in der Praxis folgen will, ist auf eher willkürliche Grenzziehungen angewiesen.
Schließlich ist die Wirklichkeit weitaus komplexer, als das Stammesdenken es anscheinend gern hätte. Ebenso wie viele andere Menschen mit Migrationshintergrund habe ich deutsche und ausländische Vorfahren. Darf ich mich also mit einer Backe auf die Bank setzen, mit der anderen aber nicht? Oder bekomme ich eine Vergünstigung, weil ich seit Jahren auch selbst in die öffentlichen Kassen einzahle? Und darf die andere Backe überhaupt an der deutschen Luft sein, oder ist auch das schon eine Fremdnutzung des „Volkseigentums“? Ein anderer Fall sind Menschen, die als kleine Kinder adoptiert worden sind. Rechtlich sind sie (beispielsweise) Kinder von Deutschen, biologisch ist das unter Umständen nicht der Fall. Haben sie nun Anspruch auf Erbe des „Volkseigentums“ oder nicht?
Das Stammesdenken führt also zu argumentativen Problemen, die kaum lösbar sind. Deshalb steht es nicht nur im Widerspruch zu demokratisch-rechtsstaatlichen Werten und Gesetzen und ist in seinen individuellen und sozialen Konsequenzen problematisch, sondern ist wohl auch sachlogisch eher schwach.