Populismus, Ressentiments und falsche Mutmaßungen über Familienstammbäume

Dr. Adam Ayaita, September 2019

In Anlehnung an den Soziologen Albert Scherr kann Diskriminierung allgemein so verstanden werden, dass Menschen das Recht auf eine selbstverständliche gesellschaftliche Teilhabe abgesprochen wird. Weshalb funktioniert diese Diskriminierung im Alltag recht häufig?

Die meisten Menschen haben keine ernsthaften bösen Absichten. Populist*innen – verstanden als Menschen, die gezielt unzulässige Vereinfachungen nutzen – haben deshalb einen wirksameren Weg erkannt, um die sogenannte Mehrheitsgesellschaft für ihre Zwecke zu mobilisieren. Dieser Weg besteht darin, in übertriebener oder verallgemeinernder Form zu unterstellen, Minderheiten würden sich unzulässige Vorteile verschaffen. Dadurch wird eine Diskriminierung der Mehrheitsgesellschaft behauptet und ein Ressentiment gefördert: d.h., laut Duden, eine gefühlsmäßige Abneigung, die auf einem Gefühl der Unterlegenheit beruhen kann. Nicht die Minderheiten, so der rechte Populist, sondern die Mehrheitsgesellschaft werde diskriminiert und habe guten Grund, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Was diese Ressentiments konkret bedeuten, habe ich besonders seit 2016 geahnt, als die Ereignisse um die Kölner Silvesternacht bekannt wurden. Als halb nordafrikanisch-stämmige, in Deutschland beheimatete Person sieht man solche Ereignisse mit doppelter Sorge: Zum einen könnte natürlich man selbst oder die Nahestehenden theoretisch Opfer von dieser oder ähnlicher Gewalt werden; zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, selbst (zu Unrecht) mit Chaoten und Straftätern in einen Topf geworfen und verdächtigt zu werden. Und tatsächlich wurde ich nur kurz darauf mit allen möglichen Stereotypen konfrontiert, die nichts mit mir zu tun haben: Migration aus Nordafrika nach Deutschland (habe ich nie gemacht), Flucht (habe nichts damit zu tun), irreguläre Migration, d.h. Einreise ausländischer Staatsangehöriger ohne Visum (habe nichts damit zu tun), Frauenverachtung (entspricht dem Gegenteil meiner Werte), Islam (hatte nie eine Religion).

Ressentiments gründen sich häufig auf Mutmaßungen über den Familienstammbaum anderer Leute. Es ist in Deutschland durchaus üblich, von äußeren Merkmalen (wie Aussehen oder Name) auf den Aufenthaltsstatus von Personen oder einen bestimmten Migrationsstatus von Vorfahren zu schließen. Wenn die Migration als unzulässig erachtet wird, gilt das Ressentiment mitunter als begründet. Diese Praxis, aus Mutmaßungen über Familienstammbäume ein Ressentiment zu begründen, wird manchmal direkt zum Ausdruck gebracht, manchmal wird sie geduldet und nicht abgelehnt.

Tatsächlich sind die Mutmaßungen über die Abstammung oft falsch. So stamme ich zwar halb aus Nordafrika, doch keiner meiner (mir bekannten) Vorfahren ist geflüchtet oder irregulär nach Deutschland migriert. Übrigens ist auch niemand als Arbeitsmigrant (sogenannter „Gastarbeiter“) nach Deutschland gekommen, sondern mein Vater ging zum Studium nach Frankreich, wo er sich mit Studentenvisum und anschließendem Arbeitsvisum aufhielt. Dort wurde ich auch geboren, und weil meine Eltern heirateten und meine Mutter Deutsche ist, zog die ganze Familie nach Deutschland. Später zog mein Vater, der im Verlauf der Zeit Deutsch-Marokkaner wurde, wieder nach Marokko.

Selbstverständlich bin ich kein Einzelfall. Es gibt aus unzähligen Ländern seit langer Zeit verschiedene Formen der Migration nach Deutschland. Neben der Geflüchteten-Migration, die nur 2015 und 2016 eine dominante Rolle spielte, gehören zum Beispiel eher gering qualifizierte Arbeiter*innen dazu, wie sie etwa in den 1960er- und 1970er-Jahren angeworben wurden (ursprünglich vorübergehend, dann dauerhaft). Aber auch höher qualifizierte Fachkräfte gehören dazu, die akademische Migration (d.h. internationale Studierende, die manchmal mit einem Arbeitsplatz in Deutschland bleiben) und natürlich Heiraten zwischen Deutschen und Ausländer*innen, die einen dauerhaften Aufenthalt begründen können.

Dass falsche Mutmaßungen entstehen, sich halten und genutzt werden können, hängt auch damit zusammen, dass in der Öffentlichkeit die regulären Formen der Migration aus Nicht-EU-Ländern kaum vorkommen, besonders wenn es um islamische und afrikanische Länder geht. In größeren überregionalen Medien habe ich z.B. nur einen einzigen Artikel gefunden, der sich mit nordafrikanisch-stämmigen Personen in Deutschland beschäftigt, die nicht auf dem Weg der Geflüchteten-Migration nach Deutschland gekommen sind. Durch den weitgehenden Fokus auf die Flucht- und irreguläre Migration entsteht der Eindruck, alle diese Menschen oder ihre Vorfahren hätten sich als Geflüchtete ausgegeben und hätten somit nur dann ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht, wenn sie persönlich verfolgt werden (was im Falle Nordafrikas vermutlich nicht so häufig zutrifft). Dass viele Menschen jedoch ein Aufenthaltsrecht haben, das gar nichts mit humanitären Gründen zu tun hat, geht schnell unter, wenn entsprechende Informationen nicht bekannt sind.

Neben dem Umstand, dass Mutmaßungen über Familienstammbäume häufig sachlich falsch sind, stellt sich die Frage, ob es richtig ist, derartige Mutmaßungen überhaupt anzustellen. Hat es mich so ernsthaft zu interessieren, welchen Aufenthaltsstatus die Vorfahren meiner Mitmenschen hatten oder haben? Es ist nichts gegen persönliches Interesse einzuwenden; doch eine Sippenhaft gibt es im deutschen Recht nicht. Im Gegenteil legt das Grundgesetz fest, dass die Abstammung eben kein Kriterium sein darf für Entscheidungen des Staates, und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wendet dieses Prinzip ausdrücklich auch auf das Privatrecht an. In einer post-migrantischen Gesellschaft, die also schon seit Generationen von Migration geprägt ist, ist die Abstammung nicht unbedingt aussagekräftig, und die Fixierung auf solche Mutmaßungen schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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