Lässt sich Diskriminierung als Schutz vor Zuwanderung rechtfertigen?

Dr. Adam Ayaita, November 2019; letzte Aktualisierung im Januar 2022

Man könnte denken, der Einsatz gegen Diskriminierung sei selbstverständlich. Was sollte falsch daran sein, gleiche Handlungen gleich zu bewerten, ohne Bevorzugung und ohne Benachteiligung? Formal ist Deutschland als Rechtsstaat ausdrücklich nicht-diskriminierend. Auch die Bundesregierung stellt im Koalitionsvertrag unter anderem fest: „Wir verurteilen Rassismus und Diskriminierung in jeder Form. Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Entsprechende Aktionspläne werden wir
fortführen und weiterentwickeln.“ (Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 119.)

In der Realität wird Diskriminierung recht häufig praktiziert, sei es auf dem Wohnungsmarkt, dem Arbeitsmarkt oder in anderen Feldern des gesellschaftlichen Miteinanders. Wer sich im Alltag gegen Diskriminierung ausspricht, muss mit erstaunlichem Gegenwind rechnen; oft wird Verständnis für die diskriminierende Gegenseite zum Ausdruck gebracht. So heißt es etwa, Diskriminierung sei hilfreich für den Schutz der „einheimischen“ Bevölkerung vor Zuwanderung und vor der damit einhergehenden Konkurrenz. Im Internet wird teils implizit, teils ganz direkt behauptet, Rassismus sei notwendig, um Zuwanderung abzuwehren.

Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit der Idee auseinander, Diskriminierung dadurch zu rechtfertigen, dass damit Menschen vor Zuwanderung geschützt würden.

Erstens stellt sich die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, Menschen vor Zuwanderung zu schützen. Zwar ist Zuwanderung selbstverständlich ein Thema, das politisch geregelt, geordnet und organisiert werden sollte. Jedoch sollten die Vorteile von Zuwanderung dabei nicht außer Acht gelassen werden, und zwar nicht nur die möglichen Vorteile für die Zuwandernden, sondern auch für die aufnehmende Gesellschaft. Die Zuwanderung von Arbeitskräften erzeugt beispielsweise eine wirtschaftliche Dynamik, die den Arbeitsmarkt beleben kann: etwa, wenn jemand zuwandert und hier einen Betrieb eröffnet, was Arbeitsplätze schafft; oder wenn durch zugewanderte Arbeitskräfte die Produktion in einem Betrieb steigt, wodurch der Betrieb wächst und auch Abnehmer- und Zulieferer-Firmen profitieren. Arbeitende Zuwanderer*innen können einen Teil von dringend benötigen Aufgaben übernehmen, z.B. Pflegearbeit und Bau von Häusern und Wohnungen, und können in die Steuerkassen sowie in die Umlagen-finanzierte Rentenversicherung einzahlen.

Wenn man dennoch (aus welchen Gründen auch immer) Menschen vor Zuwanderung schützen möchte, dann stellt sich zweitens die Frage, ob Diskriminierung hierfür ein geeignetes Instrument ist.

Aus Feldexperimenten (wie den oben verlinkten Quellen zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt) wird deutlich, dass ethnische Diskriminierung (auch) Menschen betrifft, die gar nicht zuwandern wollen, sondern die bereits dauerhaft in dem Land leben, in dem der ausgeschriebene Job ausgeführt werden soll bzw. in dem sich die freie Wohnung befindet (hier: Deutschland). Im Wortsinn sind diese Menschen gar keine Migranten (von lateinisch „migrare“ = wandern), denn sie migrieren nicht, sondern leben ja bereits dauerhaft in Deutschland. Sie haben daher mit der heute stattfindenden Immigration nichts zu tun. Wenn sie überhaupt zugewandert sind, dann sind sie in der Vergangenheit zugewandert. Davor kann man niemanden schützen, denn man kann Menschen nicht vor einer Zuwanderung schützen, die schon stattgefunden hat. Das wäre so, wie wenn man Menschen vor einer Krankheit schützen möchte, die bereits ausgebrochen ist. (Zuwanderung soll hier nicht mit einer Krankheit gleichgesetzt werden; der Vergleich ist rein logisch und abstrakt gemeint.) Die Behauptung, Diskriminierung diene dem Schutz vor Zuwanderung, ist also eine Irreführung.

Die tatsächliche Absicht hinter einer solchen Behauptung ist wohl eher, dass die Zuwanderung der bereits Zugewanderten rückgängig gemacht werden soll, indem diese benachteiligt werden und ihr Leben im Aufenthaltsland erschwert wird. Dann aber geht es in Wirklichkeit nicht um den Schutz vor Zuwanderung, sondern darum, dass eine neue Migration stattfinden soll, nämlich die Emigration von Menschen, die in der Vergangenheit einmal zugewandert waren. Diese Form der Emigration wird von Rechtspopulisten als „Remigration“ propagiert.

Jedoch geht aus Feldexperimenten zum deutschen Arbeitsmarkt (Kaas/Manger 2012; Koopmans/Veit/Yemane 2019) ebenfalls hervor, dass ethnische Diskriminierung auch deutsche Staatsbürger*innen betrifft, die in Deutschland geboren worden sind. Diese Menschen sind niemals zugewandert. Man kann Menschen nicht vor einer Zuwanderung schützen, die niemals stattgefunden hat. In diesem Fall ist auch keine „Remigration“ möglich, denn wo keine Migration stattgefunden hat, kann keine Migration rückgängig gemacht werden. Hier wird besonders deutlich, dass es sich bei der Behauptung, Diskriminierung diene dem Schutz vor Zuwanderung, um ein logisch mehr als fragwürdiges Scheinargument handelt.

Ein Bezug zwischen Diskriminierung und Zuwanderung kann am ehesten noch darin gesehen werden, dass durch Diskriminierung eine abschreckende Wirkung auf Menschen im Ausland erzielt werden soll, die dann davon absehen könnten, nach Deutschland zu migrieren. Wer diese indirekte Wirkung beabsichtigt, sollte es klar so sagen. Dabei würden die berechtigten Interessen mindestens eines Teils der Bevölkerung in Deutschland geopfert werden, damit andere Menschen (möglicherweise) nicht zuwandern. Statt eines solchen Deals wäre es für die Steuerung der Migration naheliegender und zielgenauer, sich über die gesellschaftlich gewünschte Zuwanderungspolitik zu verständigen.

Außerdem dürfen natürlich die massiven gesellschaftlichen Probleme, die Diskriminierung mit sich bringt, nicht außer Acht gelassen werden. Diskriminierung steht im Widerspruch zu den Werten des Grundgesetzes (Menschenwürde nach dem unveränderlichen Artikel 1 und Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3) und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Durch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung wird nicht nur die betriebliche und ökonomische Effizienz verringert, sondern es wird auch der gesellschaftliche Zusammenhalt massiv gestört oder sogar verhindert – denn wer hier seine Heimat sieht, aber die Chance auf volle gesellschaftliche Teilhabe nicht erhält, wird sich eher in Parallelgesellschaften zusammentun, als in ein fremdes Land zu „remigrieren“. Ethisch ist es sehr problematisch, wenn Menschen bei gleicher Qualifikation eine Benachteiligung erfahren. Manchen Menschen würde es helfen, sich einmal selbst in diese Situation zu versetzen und sich zu fragen, ob sie selbst eines Tages wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, einer Krankheit, einer Namensgleichheit oder eines angeblich gefährlichen Genprofils diskriminiert werden möchten.

Dass die Rechtfertigung von Diskriminierung insgesamt Wähler*innenstimmen einbringt, darf ebenfalls bezweifelt werden. Klar denkende Menschen, welche die fragwürdige Vermischung mit dem Migrationsthema durchschauen, sowie andere rechtsstaatlich und/oder humanistisch denkende Menschen belohnen diese Manöver nicht. Vor allem haben inzwischen 25% der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund, etwa die Hälfte davon sind deutsche Staatsbürger. Dass es sich dabei um (potentielle) Wähler*innen handelt, die man verprellen oder für sich gewinnen könnte, müssten inzwischen alle Parteien begreifen können.

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