Dr. Adam Ayaita, Dezember 2022
Seit ich denken kann (ich bin 35 Jahre alt), wird in Deutschland über die Frage diskutiert, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist. Auffällig ist, dass progressive Parteien dazu neigen, diese Frage zu bejahen (heutzutage deutlicher als früher), während Konservative sie eher verneinen und stattdessen lieber von „Zuwanderung“ bzw. Deutschland als „Zuwanderungsland“ sprechen. In diesem Beitrag verwende ich sachliche Argumente, um die Frage, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist, zu diskutieren und soweit wie möglich zu beantworten.
Kriterium der dauerhaften Immigration
Im Allgemeinen wird unter einem Einwanderungsland ein Land verstanden, in das eine große Zahl von Menschen dauerhaft immigriert (bzw. in dem eine große Zahl von Menschen leben, die dauerhaft dorthin immigriert sind). Bei einem Zuwanderungsland findet die Immigration dagegen hauptsächlich vorübergehend statt. (Vgl. Wikipedia-Artikel zum „Einwanderungsland“.)
Wenn man dieses Kriterium anwendet, ist ziemlich klar, dass es sich bei Deutschland seit vielen Jahrzehnten um ein Einwanderungsland handelt. Der erste größere Schritt in diese Richtung wurde in den 1960er- und 1970er-Jahren gegangen. Damals wurden durch Anwerbeabkommen viele Arbeitsmigranten (sogenannte „Gastarbeiter“) aus der Türkei und anderen Ländern (Italien, Griechenland, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien) nach Deutschland geholt. Während ursprünglich geplant war, dass jeder immigrierte Arbeiter Deutschland nach zwei Jahren wieder verlassen sollte, wurde auf Vorschlag von deutschen Unternehmen dieses Prinzip außer Kraft gesetzt; außerdem wurde der Familiennachzug erlaubt. Im Jahr 1973 wurde den Arbeitsmigranten dann politisch die Möglichkeit eröffnet, dauerhaft in Deutschland zu bleiben (vgl. Wikipedia-Artikel zu „Anwerbeabkommen“ und „Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei“). Allein aus der Türkei befanden sich in diesem Jahr mehr als 600.000 solcher Arbeitsmigranten in Deutschland (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung).
Die Vergabe einer solchen dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (der sogenannten Niederlassungserlaubnis) impliziert, dass in solchen Fällen nicht eine bloß vorübergehende, sondern dauerhafte Immigration vorgesehen ist; d.h., dass die entsprechenden Immigranten nicht in ihre (frühere) Heimat zurückkehren müssen. (Aus diesem Grund ist auch der Begriff „Gastarbeiter“ seit langer Zeit nicht mehr passend; ich habe mich in einem anderen Beitrag dazu geäußert.) Ebenso zeigt die gelebte Praxis, dass viele Menschen – beispielsweise aus der Türkei – dauerhaft in Deutschland geblieben sind. Wenn man bedenkt, dass ein großer Teil von ihnen in den 1960er- und 1970er-Jahren als junge Menschen immigriert sind, muss man davon ausgehen, dass inzwischen viele aus dieser ersten Zuwanderergeneration in Deutschland gestorben sind – d.h. definitiv nicht (lebendig) in ihre ursprüngliche Heimat zurückgekehrt sind. Es liegt also im großem Umfang einer dauerhafte Immigration nach Deutschland vor, so dass das Kriterium eines Einwanderungslandes erfüllt ist.
Der dauerhafte Charakter der Immigration nach Deutschland wird auch darin deutlich, dass viele Immigrierte die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben bzw. erhalten. Wer seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. ausreichende Deutschkenntnisse, eigenständige Finanzierung des Lebensunterhalts und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung) die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben (vgl. Bundesregierung). Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, hat die vollen Bürgerrechte und kann ohne Visum nach Deutschland einreisen. (Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ist nur auf Grund eines Gesetzes möglich, wobei es aktuell kein Gesetz gibt, das den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ermöglicht; vgl. Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für einen möglichen Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft hohe Hürden bestehen.) Somit ist die große Zahl von immigrierten Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ein zusätzlicher Ausdruck davon, dass Deutschland durch dauerhafte Immigration geprägt ist und daher ein Einwanderungsland ist.
Der Begriff einer „dauerhaften“ Immigration kann natürlich auch so verstanden werden, dass Immigration nicht nur in einzelnen, seltenen Wellen stattfindet (die aus Ausnahme betrachtet werden könnten), sondern dass kontinuierlich weitere Immigration in erheblichem Umfang stattfindet. Auch dieses Kriterium ist für Deutschland erfüllt. So sind z.B. von 1991 bis zum letzten untersuchten Jahr (2021) in jedem Jahr mehr als 600.000 Menschen nach Deutschland immigriert (vgl. Statista). Neben den Immigrierenden aus anderen EU-Ländern gehören dazu bei weitem nicht nur Asylsuchende, Flüchtende und irreguläre Migrant:innen, sondern auch Menschen, die z.B. mit einem Studierendenvisum oder Arbeitsvisum immigrieren oder aus familiären Gründen (z.B. wegen Heirat mit einer deutschen Person) eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erworben haben (vgl. wiederum meinen Beitrag zur Zusammensetzung der Nicht-EU-Einwanderung nach Deutschland).
Insgesamt ist Deutschland nicht nur ein Einwanderungsland, sondern gehört sogar zu den Ländern mit der weltweit größten Zahl von immigrierten Einwohner:innen. Wenn man die Staaten der Welt danach ordnet, wie viele immigrierte Personen in dem jeweiligen Staat leben, liegt Deutschland nach dem „International Migration Report“ der Vereinten Nationen von 2017 (S. 6) weltweit auf Platz 3 (nach den USA und Saudi-Arabien), wobei die Zahl der Immigrierten in Deutschland 12,2 Millionen beträgt. (Unter einer immigrierten Person wird dabei stets eine Person verstanden, die nicht in ihrem Aufenthaltsland geboren worden ist; vgl. S. 3.) Auch relativ zur Gesamtbevölkerung in Deutschland ist diese Zahl sehr beträchtlich. Deutschland ist damit eines der ganz klaren Einwanderungsländer dieser Welt.
Kriterium der Volkszugehörigkeit
Der CDU-Politiker Christoph de Vries behauptete im Jahr 2021, dass Deutschland zwar ein Zuwanderungsland, aber kein Einwanderungsland sei. Seine Begründung war, dass es ein „genuin deutsches Volk“ gebe. Dazu erklärte er später, es gebe eine seit Jahrhunderten in Deutschland ansässige Volksgruppe, während Zuwanderung größtenteils erst seit 100 Jahren stattgefunden habe. In Einwanderungsländern wie den USA oder Australien hätten die ursprünglichen Volksgruppen dagegen keinen prägenden Einfluss mehr auf das später und heute dort lebende Volk (siehe dieselbe Quelle).
Ich gehe davon aus, dass die Position von de Vries keine Einzelmeinung ist. Darauf deutet zum einen die Tatsache hin, dass in vielen Medien (einschließlich sozialen Medien) über seine These berichtet wurde; bei einer völligen Außenseiterposition wäre das weniger wahrscheinlich. Zum anderen muss es eine Ursache dafür geben, dass viele Konservative Deutschland nicht als Einwanderungsland sehen, obwohl ja die oben beschriebenen Argumente klar dafür sprechen. Und diese Ursache kann eben in der Vorstellung eines „genuinen“, „ursprünglichen“ oder „echten“ deutschen Volkes liegen, die hier von de Vries ausgedrückt wurde.
Auf Grundlage dieser Position lege ich im Folgenden dieses Kriterium für ein Einwanderungsland an: Ein Einwanderungsland ist ein Land, in das eine große Zahl von Menschen immigriert (oder immigriert ist) und das nicht durch eine ursprüngliche, nicht-zugewanderte Volksgruppe geprägt ist. Dieses Kriterium wird offenbar von de Vries verwendet. (Ich möchte darauf hinweisen, dass ich selbst dieses Kriterium grundsätzlich nicht verwende und es nur zugunsten der Diskussion in diesem Abschnitt voraussetze.)
Ist Deutschland nach diesem Kriterium ein Einwanderungsland? Der erste Teil des Kriteriums – die erhebliche Immigration – ist erfüllt (siehe vorigen Abschnitt), was auch de Vries nicht bestreitet. Wie sieht es in Deutschland mit dem zweiten Teil des Kriterium aus: d.h. der Frage, ob Deutschland durch eine ursprüngliche, nicht-zugewanderte Volksgruppe geprägt ist?
Der entscheidende Punkt zur Beantwortung dieser Frage liegt in der Bedeutung des Begriffs „Volksgruppe“ bzw. „Volk“. Was genau ist die ursprüngliche deutsche Volksgruppe? Wer gehört dazu – und wer nicht?
Eine Möglichkeit ist, dass alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zum deutschen Volk gezählt werden. Das deutsche Volk umfasst demnach das gesamte deutsche Staatsvolk. Wenn ein solcher Volksbegriff zugrunde gelegt wird, dann ist Deutschland nach dem hier verwendeten Kriterium in der Tat kein Einwanderungsland, weil es eine große Menge von nicht zugewanderten deutschen Staatsbürger:innen (und damit deutschen Volkszugehörigen) gibt. Nach einem solchen Volksbegriff wären aber auch die USA und Australien (nach dem hier verwendeten Kriterium) keine Einwanderungsländer. Denn auch dort gibt es eine große Menge von nicht zugewanderten US-amerikanischen bzw. australischen Staatsbürger:innen. Wenn das „Volk“ das gesamte Staatsvolk umfasst, dann ist der Begriff des Einwanderungslandes nach dem hier verwendeten Kriterium also ziemlich leer.
De Vries ist offensichtlich der Meinung, dass das „Volk“ nicht alle Staatsangehörigen umfasst. Denn er zählt ja die USA und Australien zu den Einwanderungsländern und erklärt, dass die ursprünglichen Volksgruppen dort nicht mehr prägend seien (mit diesen ursprünglichen Volksgruppen meint er also nicht alle dort geborenen Staatsbürger:innen, sondern nur die indigene Bevölkerung). Außerdem unterscheidet er in seiner Position grundlegend zwischen Zugewanderten und deutschen Volkszugehörigen, was nicht möglich wäre, wenn er alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft zu den Volkszugehörigen zählen würde (denn dann müsste er auch diejenigen Zugewanderten, die deutsche Staatsbürger:innen sind, zum deutschen Volk zählen). Und er verweist in seiner Erklärung nicht auf die Staatsbürgerschaft, sondern auf die jahrhundertelange Abstammung.
Wenn der Begriff des „Volkes“ aber nicht alle Staatsangehörigen umfasst – wenn z.B. nur solche Personen zum deutschen Volk gezählt werden, die in Deutschland geboren wurden oder eine mehrere Jahrhunderte zurückreichende deutsche familiäre Abstammung haben – dann ist diese Definition rechtlich irrelevant. Denn alle deutschen Staatsangehörigen haben die gleichen Bürgerrechte. Es gibt nach geltender Gesetzeslage keinen rechtlich relevanten Unterschied zwischen deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland geboren oder nicht in Deutschland geboren wurden, und auch nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen, deren Familien seit Jahrhunderten in Deutschland gelebt haben oder nicht. Es ist zudem mehr als fraglich, dass das Grundgesetz solche Geburtsort- oder abstammungsbasierten Diskriminierungen zulassen würde (vgl. insbesondere Art. 3 Abs. 3 GG). Sofern das Kriterium für ein Einwanderungsland auf einem solchen Volksbegriff basiert, ist das Kriterium also rechtlich irrelevant. Und indem sich ein Politiker auf einer politischen Veranstaltung so äußert, reproduziert er indirekt eine alte Vorstellung, wonach für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk in politisch relevanter Weise eine deutsche Abstammung erforderlich sei. Damit wird indirekt abstammungsbasierte Ungleichbehandlung, also Rassismus, gefördert.
Übrigens wird von rechtspopulistischer Seite gern behauptet, aus Art. 116 Abs. 1 GG ließe sich ableiten, dass nur diejenigen Deutsche seien, die eine deutsche Volkszugehörigkeit besäßen. Das ist aber nicht richtig. Dieser Passus besagt, dass man im Sinne des Grundgesetzes Deutscher ist, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder „als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. Es genügt also, dass eines der beiden Kriterien erfüllt ist; wer deutscher Staatsangehöriger ist, ist Deutscher. Mit dem letzten Teil dieses Passus sollen zusätzlich bestimmte Personengruppen, die in ehemaligen deutschen Gebieten in Osteuropa leben bzw. gelebt haben, als Deutsche anerkannt werden. Das ändert aber nichts daran, dass andere deutsche Staatsangehörige ebenso Deutsche sind.
Es gibt demnach nur zwei Möglichkeiten. Entweder umfasst das „Volk“ das gesamte Staatsvolk, d.h. die Menge der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Dann wäre nach dem hier verwendeten Kriterium Deutschland in der Tat kein Einwanderungsland, aber dann wären auch Länder wie die USA und Australien keine Einwanderungsländer, so dass der Begriff des Einwanderungslandes faktisch leer wäre. Oder das „Volk“ umfasst nicht das gesamte Staatsvolk, sondern wird z.B. auf die Menge der Personen mit einer länger zurückreichenden deutschen Familiengeschichte eingeschränkt. Eine solche Definition ist rechtlich irrelevant (und ihre Verwendung ist politisch-gesellschaftlich schädlich) und kann daher nicht in sinnvoller Weise zur Definition eines Einwanderungslandes verwendet werden; der Begriff des Einwanderungslandes wäre sinnlos. Ich ziehe daraus die Schlussfolgerung, dass es unsinnig ist, die Frage, ob es sich bei einem Land um ein Einwanderungsland handelt, an einem Kriterium der „Volkszugehörigkeit“ festzumachen.
Fazit und Anmerkung
Insgesamt ist offensichtlich geworden, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, und zwar schon seit vielen Jahrzehnten. Das wird insbesondere durch die dauerhafte Immigration deutlich, die durch die Vergabe dauerhafter Aufenthaltsgenehmigungen und der deutschen Staatsbürgerschaft an viele immigrierte Personen ermöglicht worden ist.
Umso mehr stellt sich dann die Frage, weshalb so lange um diese Frage gerungen wurde (und noch gerungen wird). Hierzu kann ich nur eine Vermutung äußern. Ich vermute, dass denjenigen Wähler:innen, die skeptisch gegenüber (gegenwärtiger und vergangener) Immigration sind, eine Scheinwelt präsentiert werden soll. In dieser Scheinwelt gibt es entweder keine (oder fast keine) dauerhafte Immigration nach Deutschland, oder diejenigen, die dauerhaft immigrieren (und möglicherweise auch ihre Nachkommen), bleiben dauerhaft vom deutschen „Volk“ ausgeschlossen. Doch diese Scheinwelt ist nicht die Realität. In Wirklichkeit gibt es seit langer Zeit dauerhafte Immigration nach Deutschland, und viele der Eingewanderten (und ihrer Nachkommen) gehören qua Staatsbürgerschaft zum deutschen Volk (während andere, abstammungsbasierte Volksbegriffe rechtlich irrelevant sind). Die Präsentation der Scheinwelt – unter Verwendung rechtspopulistischer Rhetorik – vergrößert das Risiko, dass Personen mit Migrationshintergrund Ausgrenzung und Benachteiligung ausgesetzt sind, und läuft Integrationsprozessen entgegen. Ich schlage vor, dass Politiker:innen stattdessen die Wirklichkeit anerkennen und ihre Wähler:innen damit konfrontieren. Und damit meine ich keine Einzelperson, sondern weite Teile der konservativen politischen Landschaft.