Zählt nur die Absicht (und nicht die Wirkung) von Aussagen?

Dr. Adam Ayaita, Januar 2023

Wenn Aussagen fallen, die von Empfänger:innen als beleidigend, verletzend oder problematisch empfunden bzw. eingestuft werden und daher kritisiert werden, dann heißt es vonseiten der Sprecherin bzw. des Sprechers manchmal, es habe ja keine negative Absicht bestanden und daher sei die Aussage in Ordnung (d.h. nicht moralisch falsch). Diese Praxis lässt sich z.B. bei politisch inkorrekten Aussagen oder Formulierungen manchmal beobachten. Demnach sei beispielsweise die Verwendung des N-Worts in Ordnung, wenn dabei keine negative Absicht des Sprechers bestanden habe. In diesem Beitrag setze ich mich mit der Position auseinander, dass nur die Absicht – und nicht die Wirkung – von Aussagen in moralischer Hinsicht zähle.

Dieses Thema erinnert an die Diskussion um den Konsequentialismus in der praktischen Philosophie. Konsequentialist:innen sind – bei extremster Auslegung – der Auffassung, dass allein die Folgen (und nicht die Motive) von Handlungen moralisch bedeutsam seien. Andere Philosoph:innen – so auch Immanuel Kant (siehe seine „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“) – behaupten dagegen eine moralische Bedeutung eines guten Willens.

In diesem Beitrag beschränke ich mich auf die moralische Bewertung von Aussagen. Ich beschäftige mich nicht mit der Frage, ob nur die Wirkung entscheidend ist, sondern, ob nur die Absicht entscheidend ist – d.h., ob eine Aussage, die ohne schlechte Absicht gemacht wurde, dadurch zwangsläufig nicht moralisch falsch ist (weil die Wirkung für die moralische Bewertung nicht entscheidend sei).

Die Position, dass für die moralische Bewertung von Aussagen nur die Absicht entscheidend sei, ist nach meiner Auffassung falsch, und ich gebe hier die Gründe dafür an. Der erste Grund ist, dass Aussagen, die vom Empfänger als beleidigend oder verletzend empfunden werden, logischerweise negative Gefühle hervorrufen – wie etwa das Gefühl der Verärgerung oder Verletzung. Negative Gefühle verringern im Allgemeinen das Wohlbefinden von Menschen. Wenn die Verringerung von Wohlbefinden moralisch relevant ist – und das erscheint selbstverständlich (negative Wirkungen auf das Wohlbefinden anderer Menschen sind moralisch grundsätzlich negativ zu beurteilen) – dann sind dementsprechend auch negative Wirkungen von Aussagen auf das Wohlbefinden moralisch relevant. Die Wirkung von Aussagen fließt somit in die moralische Bewertung von Aussagen ein – auch dann, wenn der Sprecher keine negative Absicht hat.

Der zweite Grund besteht darin, dass eine Aussage auch gesellschaftliche Wirkungen haben kann, durch die indirekt eine negative Wirkung auf Menschen entsteht. Nehmen wir an, ein Sprecher äußert öffentlich ein pauschales, verallgemeinertes Vorurteil über eine Gruppe von Menschen, wobei das pauschale Vorurteil sachlich falsch ist, weil es tatsächlich auf einen Teil der Menschen aus dieser Gruppe nicht zutrifft. Der Sprecher drückt sich zwar pauschalisierend aus, meint aber nur einen Teil der Gruppe, über die er spricht. Somit liegt keine negative Absicht vor. Doch einige Empfänger:innen, die weniger gut über die Gruppe informiert sind, nehmen die Aussage wörtlich und glauben das pauschale Vorurteil (sofern es öffentlich unwidersprochen bleibt). Dadurch entstehen negative Einstellungen und negative Handlungen gegenüber Menschen aus der Gruppe – auch gegenüber solchen, die tatsächlich nichts getan haben, was dieses negative Verhalten rechtfertigen würde. Die Verbreitung von Vorurteilen kann also negative Wirkungen auf Menschen auch dann haben, wenn keine negative Absicht besteht. (Als Beispiel könnte auch die öffentliche Verwendung politisch inkorrekter Ausdrücke wie des N-Worts angeführt werden. Selbst wenn der Sprecher damit keine negative Absicht verfolgt, könnten einige Empfänger:innen diese Sprache übernehmen, im Alltag einsetzen und dadurch negative Gefühle bei Personen aus der betroffenen Gruppe hervorrufen.)

Ein Sprecher könnte einwenden, dass er für die – direkten und/oder indirekten – negativen Wirkungen seiner Aussagen nicht verantwortlich sei, da er ja keine negative Absicht habe. Diese Argumentation ist aber fehlerhaft. Denn man kann auch dann für eine Wirkung verantwortlich sein, wenn man diese Wirkung nicht beabsichtigt hat.

Zur Veranschaulichung nehme ich folgendes Beispiel. Nehmen wir an, jemand springt aus Spaß – und ohne negative Absicht – so auf der Fußgängerzone in der Innenstadt herum, dass er Menschen auf den Fuß tritt, ihnen wehtut und sie verletzt. Ist diese Person nicht für die Wirkungen ihrer Handlung verantwortlich, nur weil sie keine negative Absicht verfolgt? Doch, sie ist verantwortlich, denn sie handelt fahrlässig. Es ist zwar nicht ihre Absicht, Menschen auf den Fuß zu treten und sie damit zu verletzen, doch es ist ihre moralische (und gewiss rechtliche) Pflicht, diese Wirkungen in Betracht zu ziehen und deshalb ihre Handlung an diesem Ort zu unterlassen. (Im rechtlichen Kontext wird in solchen Fällen beispielsweise von fahrlässiger Körperverletzung gesprochen, die entsprechend strafbar ist.) Es ist also nicht nur eine moralische Pflicht, nicht absichtlich schlecht zu handeln, sondern auch, mögliche negative Folgen des eigenen Handelns zu berücksichtigen und sein Handeln danach auszurichten.

Die moralische Verwerflichkeit von bestimmten Verhaltensweisen mit nicht-beabsichtigten negativen Wirkungen geht sogar noch weiter. Nehmen wir an, die Person, die in zentraler Innenstadtlage herumspringt, ist sich bewusst, dass ihre Handlung Menschen wehtun und sie verletzen kann (und spätestens dann, wenn die Person mehrfach ermahnt worden ist, kann davon ausgegangen werden, dass sie sich solcher Folgen tatsächlich bewusst ist). Und nehmen wir an, die Person setzt dieses Verhalten trotzdem fort – und zwar wiederum nicht aus schlechter Absicht, sondern aus purem Spaß. Hier liegt sogar ein noch größeres moralisches Fehlverhalten als im vorigen Fall vor, denn die Person versäumt nicht nur, mögliche negative Folgen ihres Handelns zu berücksichtigen, sondern sie ist sich der möglichen negativen Wirkungen bewusst und nimmt diese bewusst in Kauf. (Rechtlich wird in solchen Fällen von einem „Eventualvorsatz“ gesprochen, der ebenfalls strafbar ist.) Weil sie sich bewusst ist, dass ihr Handeln mit großer Wahrscheinlichkeit negative Wirkungen auf andere Menschen hat, ist es die moralische Pflicht der Person, ihr Handeln zu unterlassen.

Die gleichen Prinzipien gelten bei der Beurteilung von Aussagen. Auch wenn jemand keine schlechte Absicht verfolgt, sollte er mögliche negative Folgen von Aussagen abwägen und Aussagen (bzw. Ausdrucksweisen) vermeiden, die sich schädlich auswirken können. Denn sonst wird ein vermeidbares Risiko eingegangen, anderen Menschen Schaden zuzufügen, d.h. fahrlässig und moralisch falsch gehandelt. Umso mehr ist klar, dass es moralisch falsch ist, vermeidbare Aussagen zu tätigen (bzw. Ausdrucksweisen zu wählen), bei denen sich der Sprecher bereits bewusst ist, dass negative Folgen entstehen können. Denn sonst nimmt der Sprecher bewusst in Kauf, dass anderen Menschen Schaden zugefügt wird, und handelt damit ebenfalls moralisch falsch.

Somit kann auch eine Aussage, die ohne schlechte Absicht getätigt wird, moralisch falsch ein. Es ist erforderlich, mögliche Folgen von Aussagen im Voraus abzuwägen und Aussagen (bzw. Ausdrucksweisen) zu vermeiden, die sich schädlich auswirken können.

Ich möchte jedoch anmerken, dass es unmenschlich – und daher falsch – wäre, von allen Menschen zu jedem Zeitpunkt moralische Perfektion zu verlangen. Es kann natürlich passieren, dass Menschen eine unüberlegte Aussage tätigen, und das allein sollte nicht als moralische Disqualifizierung einer Person interpretiert werden. Entscheidend bei verbalem Fehlverhalten ist nach meiner Meinung vor allem, wie die Sprecherin bzw. der Sprecher damit umgeht. Eine aufrichtige Entschuldigung und eine darauffolgende Besserung des Verhaltens sind moralisch positiv zu bewerten. Entschuldigt sich eine Person aber nicht (oder nur halbherzig) und setzt ihr moralisch falsches Verhalten konsequent fort, dann kann in der Tat von einer Art von moralischer Disqualifizierung gesprochen werden.

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